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Politik

Causa Schilling: Presserat verurteilt „Der Standard“

Der Österreichische Presserat hat den Artikel "Lena Schillings Kandidatur gerät in Turbulenzen" des "Standard" wegen Verstöße gegen medienethische Richtlinien verurteilt.

Redaktion
Redaktion
28. Juni 2024
Lena Schilling - SEPA Media - Isabelle Ouvrard
Lena Schilling - SEPA Media - Isabelle Ouvrard
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Der Artikel, wie der Kurier berichtet, warf der grünen EU-Spitzenkandidatin Lena Schilling vor, schwerwiegende Gerüchte über Freunde und Journalisten verbreitet zu haben, was zahlreiche Beschwerden hervorrief.

Inhalt anklicken
  • Öffentliches Interesse oder Hetze?
  • Anonyme Quellen unzulässig
  • Mangelhafte Recherche?
  • Quelle

Öffentliches Interesse oder Hetze?

Im Artikel behauptete der „Standard“, Schilling habe unbelegte Gerüchte verbreitet. Anonymisierte Zitate zeichneten ein negatives Bild von ihr: Schilling „hinterlasse verbrannte Erde“ und habe das „Vertrauen junger Menschen ausgenutzt“. Der Presserat kritisierte die mangelhafte journalistische Sorgfalt und die anonymen Quellen. „Ein derartiger Vorwurf ist auch gegenüber Politikern ungewöhnlich und wiegt unverhältnismäßig schwer,“ so der Presserat.

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Anonyme Quellen unzulässig

Der Presserat urteilte, dass die anonymen Zitate keinen ausreichenden Tatsachenhintergrund haben. Ein langjähriger Klimaaktivist äußerte, dass Schilling einen „mehr als hinterfragenswerten Umgang mit sehr jungen Menschen“ pflege. Diese Zitate stützen sich jedoch nicht auf überprüfbare Fakten, was gegen den Ehrenkodex verstößt.

Mangelhafte Recherche?

Die Entscheidung des Presserats verdeutlicht die Wichtigkeit sorgfältiger Recherche und ausgewogener Berichterstattung. Der „Standard“ habe durch die Vielzahl an anonymen und wertenden Zitaten ein verzerrtes Bild von Schilling gezeichnet. Der Presserat forderte den „Standard“ auf, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen und in Zukunft höhere journalistische Standards einzuhalten.

Quelle

kurier.at

fob.at

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