Auf einen Blick: Gefragt war das ganze Ministerium. Geliefert wurde die Zentralstelle. 1,43 Millionen Euro Überstunden in drei Monaten und der Rest des Ressorts bleibt eine Blackbox.
Die Zahlen: Im zweiten Quartal 2026 zahlte das BMLV für Überstunden in der Zentralstelle insgesamt 1.431.690,43 Euro aus. Die Kosten verteilen sich fast gleichmäßig über die drei Monate, während die geleisteten Stunden für das gesamte Ressort gemeldet wurden:
- April 2026: 486.662,61 Euro (Zentralstelle) bei 11.318,67 Stunden im gesamten BMLV.
- Mai 2026: 500.095,99 Euro (Zentralstelle) bei 11.460,76 Stunden im gesamten BMLV.
- Juni 2026: 444.931,83 Euro (Zentralstelle) bei 11.395,59 Stunden im gesamten BMLV.
- Kabinett & Generalsekretariat: Die Stundenbelastung stieg hier von 166,00 im April auf 294,50 im Juni.
Fragesteller und Fragen: Alois Kainz (FPÖ) hakte im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle 6698/J nach und erhielt von Klaudia Tanner die Beantwortung 6100/AB. Im Fokus standen:
- Gesamtkosten der Überstunden im zweiten Quartal 2026 nach Monaten.
- Durchschnittliche Überstunden bei Bediensteten mit All-In-Verträgen.
- Kriterien für die Vergabe von All-In-Verträgen.
- System der Arbeitszeitaufzeichnung und etwaige Missbrauchsfälle.
- Zusammenhang zwischen Überstundenabbau und Konsolidierungsmaßnahmen.
Widerspruch: Das Ministerium hält fest, dass Maßnahmen zum Abbau von Überstunden in keinem Zusammenhang mit Konsolidierungsmaßnahmen stehen. Gleichzeitig wird die Deckung der Pauschalen bei All-In-Verträgen lediglich einmal jährlich im Dezember geprüft. Und das primär für steuerliche Zwecke gemäß Einkommensteuergesetz, statt die tatsächliche Mehrleistung laufend zu kontrollieren.
Was fehlt: Das Ressort verweigert wesentliche Details zur Arbeitsbelastung der Führungsebene:
- All-In-Überstunden: Es stehen keine Daten zur Verfügung, da diese Leistungen pauschal abgegolten werden und keine Differenzierung im System erfolgt.
- Ressortweite Kosten: Die Kosten wurden nur für die Zentralstelle ausgewiesen, obwohl nach dem gesamten Ressort gefragt wurde.
- Kompensation: Auf die Frage nach zusätzlichem Personal zur Kompensation von Überstunden antwortete das Ressort schlicht mit „Nein“.
Hintergrund: Die Beantwortung erfolgte am 22. September 2026, genau zwei Monate nach der Einbringung der Anfrage. Als rechtliche Basis für die Definition von Mehrdienstleistungen dient § 49 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979. Das Ministerium definiert Mehrdienstleistung als jenen Dienst, der über die im Dienstplan vorgeschriebenen Stunden hinaus erbracht wird.
Zwischen den Zeilen: Wer im Verteidigungsministerium einen All-In-Vertrag besitzt, entzieht sich offenbar der statistischen Erfassung seiner tatsächlichen Arbeitszeit. Dass das Ressort angibt, hierzu über keinerlei Daten zu verfügen, macht jede Debatte über eine faire Arbeitslast in der Führungsebene unmöglich.
Das Bundesheer führt keinen Krieg. Es führt Überstunden.
Frank sagt:
