Auf einen Blick: Während die Kosten für die Zentralstelle präzise abgerechnet werden, bleibt die tatsächliche Arbeitsbelastung in den politischen Kabinetten hinter All-in-Pauschalen verborgen. Das Ministerium räumt ein, dass für Spitzenverdiener mit Sonderverträgen schlicht keine differenzierten Daten erfasst werden.
Die Zahlen: Im zweiten Quartal 2026 summierten sich die Kosten für die Überstundenvergütung in der Zentralstelle des BMF auf insgesamt 563.430,51 Euro. Die gelieferten Daten beziehen sich auf den Zeitraum von April bis Juni 2026 und umfassen ausschließlich die Zentralleitung.
- April 2026: 183.451,33 EUR für 3.565,49 geleistete Stunden (Stundensatz beträgt 51,45 EUR).
- Mai 2026: 193.110,53 EUR für 3.752,57 geleistete Stunden.
- Juni 2026: 186.868,65 EUR für 3.663,09 geleistete Stunden.
- Kabinett (ohne Sondervertrag): Im April fielen 143,68 Stunden an, im Mai 206,17 und im Juni 177,17 Stunden.
- Staatssekretariat (ohne Sondervertrag): 114,49 Stunden im April, sinkend auf 96,50 Stunden im Juni.
- Freizeitausgleich: Lediglich 35,93 Stunden wurden im April in Freizeit ausgeglichen, im Juni stieg dieser Wert auf 111,25 Stunden.
- Geschlechterverhältnis: 68 Prozent der in Freizeit abgegoltenen Stunden entfielen auf Männer, 32 Prozent auf Frauen.
Fragesteller und Fragen: Alois Kainz (FPÖ) hakte beim Bundesministerium für Finanzen nach (6708/J), wie sich die Überstundenbelastung und deren Vergütung (6099/AB) im Detail gestalten.
- Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Ausbezahlung im zweiten Quartal 2026?
- Wie viele Überstunden wurden im Kabinett geleistet?
- Wie viele Überstunden leisteten Mitarbeiter mit All-in-Verträgen durchschnittlich?
- Wird regelmäßig überprüft, ob die Pauschale die erbrachten Stunden deckt?
- Welches System wird für die Arbeitszeitaufzeichnung genutzt und gab es Missbräuche?
- Wie wirken sich geplante Einsparungen auf den laufenden Betrieb aus?
Widerspruch: Das Ministerium betont, dass Vorgesetzte im Rahmen der Dienstaufsicht die Angemessenheit der Pauschalen prüfen müssen. Gleichzeitig wird jedoch eingeräumt, dass für All-in-Bezieher gar keine differenzierten Daten zur Verfügung stehen, da sämtliche Mehrleistungen pauschal als abgegolten gelten. Eine effektive Kontrolle der tatsächlichen Stundenleistung ist damit systemisch ausgeschlossen.
Was fehlt: Die Beantwortung verweigert konkrete Angaben zur Überstundenanzahl bei All-in-Verträgen mit der Begründung, dass diese Daten nicht erfasst werden. Auch für Bedienstete im Kabinett mit Sonderverträgen stehen keine Stundenlisten zur Verfügung.
Wer sagt was: Das Ministerium definiert das sogenannte Bandbreitenmodell als Grundlage für politische Büros, welches nach Arbeitsplatzwertigkeiten abgestufte Höchstwerte für „All-in-Sonderentgelte“ vorsieht. Als rechtliche Basis dienen dabei § 36 VBG für Kabinette sowie das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 für den Abbau von Mehrleistungen.
Zwischen den Zeilen: Die Intransparenz bei den All-in-Verträgen schützt vor allem die politische Ebene vor kritischen Nachfragen. Wo keine Stunden gezählt werden, kann offiziell auch keine Überlastung oder eine eklatante Überzahlung im Verhältnis zur tatsächlichen Präsenzzeit nachgewiesen werden.
Wenn das System die Stunden der Spitzenverdiener gar nicht erst zählt, kann man im Ministerium auch keine exzessive Mehrbelastung feststellen.
Frank sagt: