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Politik

Unzulässige Sachspende von Bundesheer an ÖVP

Redaktion
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13. Mai 2021
Bundesheer Sujetbild - BMLVS - flickr.com
Bundesheer Sujetbild - BMLVS - flickr.com
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Am 1. Mai 2021 besuchte der steirischen ÖVP-Chef Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer die Soldaten des Jägerbataillons 17 in der Kaserne Straß in Steiermark. Diese inszenierte PR-Aktion wurde auf der offiziellen Facebook-Seite des Österreichischen Bundesheer geteilt. Fünf Fotos wurden dabei gepostet, in der Vergrößerung eines Fotos ist das Branding der „Steirischen Volkspartei“ genau zu sehen.

1. Mai Kaserne in Straß: Truppenbesuch von Hermann Schützenhöfer

Die FPÖ zeigt Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) an. Grund dafür ist ein Besuch des steirischen Landeshauptmannes Hermann Schützenhöfer in der Kaserne Straß. Der ÖVP-Landesobmann hatte den Soldaten dort Geschenke überreicht, die mit dem Parteilogo versehen waren. Darüber hinaus wurde die PR-Aktion auf der offiziellen Facebook-Seite des Bundesheeres geteilt. Die Freiheitlichen sehen darin verbotene parteipolitische Betätigung beim Bundesheer und einen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Tanner soll dafür verantwortlich seien, das Ministerium sieht das anders.

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Schützenhöfers Besuch beim Jägerbataillons 17 wurde auch auf der Facebook-Seite des Bundesheers dokumentiert. Auf die dort veröffentlichten Fotos berufen sich nun die Freiheitlichen. Auf einem Bild der Übergabe von „Geschenkpackerln“ sei das Branding der „Steirischen Volkspartei“ zu sehen. „Bei der ÖVP sind nun offenbar alle Hemmungen gefallen. Jetzt muss sich auch unser Bundesheer vor den Karren der tiefschwarzen Parteipolitik spannen lassen“, kritisiert Generalsekretär Michael Schnedlitz.

Rechtliche Verfehlungen am Prüfstand

Ganz offenkundig wird das Bundesheer für Zwecke der Wahlwerbung eingesetzt. Der Personaleinsatz, der auf den Lichtbildern dokumentiert ist, aber auch die Veröffentlichung der Fotos einer offenbar (auch) parteipolitischen Veranstaltung stellen eine absolut unzulässige Sachspende gem § 6 Abs 6 Parteiengesetz dar. Schützenhöfer hat die Geschenke unter Zuhilfenahme des Heeres überreicht. Außerdem wird auf der offiziellen Heeres-Fanpage über diese parteipolitische Geschenkübergabe berichtet.

Zudem liegt ein Verstoß gegen das Verbot parteipolitischer Betätigung gemäß §§ 36, 43 Wehrgesetz vor. Darin heißt es: „Das Bundesheer ist von jeder parteipolitischen Betätigung und Verwendung fern zu halten.“ Der Umstand, dass Mittel des Bundesheers – ein Facebook-Redakteur und ein Fotograf – zugunsten der ÖVP eingesetzt worden seien, stelle aus rechtlicher Sicht aber auch eine unzulässige Sachspende nach dem Parteiengesetz dar. Das Heer sei für Zwecke der Wahlwerbung eingesetzt worden. Sogar den Wachsoldaten hat man bei der Inszenierung eingebunden.

Schnedlitz ortet verbotene parteipolitische Betätigung beim Bundesheer

„Verteidigungsministerin Tanner hat für diese versteckte ÖVP-Parteiwerbung die volle Verantwortung zu übernehmen“, begründet Schnedlitz die Anzeige gegen die Ministerin, die beim Kasernenbesuch selbst nicht dabei war. Ein „derartig offensichtlicher Skandal“ könne nicht „ohne Konsequenzen unter den Tisch gekehrt werden“. Der freiheitliche Bundesrates Markus Leinfellner hat parallel dazu eine parlamentarische Anfrage zum Besuch eingebracht, in der er Tanner mit dem Sachverhalt konfrontiert.

Im Ministerium kann man die Aufregung über die Veranstaltung nicht nachvollziehen. Es habe sich dabei um einen üblichen Besuch eines hohen Amtsträgers gehandelt.

Wie der Zufall so will, wurde das Posting auf der Bundesheer-Seite mittlerweile vom Netz genommen.

Kopie vom Posting noch abrufbar

Auf der Facebook des Jägerbataillons 17 ist der Beitrag noch abrufbar.

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