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Fass ohne Boden > Politik > Corona-Lockdown: Niederösterreich und Burgenland – Verlängerung der „Osterruhe“ bis 10. April
Politik

Corona-Lockdown: Niederösterreich und Burgenland – Verlängerung der „Osterruhe“ bis 10. April

Parlament - Gina Sanders - Adobe Stock
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Redaktion
Redaktion
6. April 2021
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3 Min Read

Öffentlich angekündigt wurde es bereits vergangene Woche, nun ist es fix. Der seit dem Gründonnerstag im Osten geltende „harte“ Lockdown wird auch in Niederösterreich und im Burgenland bis zum 10. April verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute Vormittag eine von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegte Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt. Damit schließen sich die beiden Bundesländer der Wiener Regelung an.

Contents
  • Bundesweit künftig vier Besuche pro Woche in Alten- und Pflegeheimen möglich
  • Anschober erneut krankheitsbedingt verhindert

Das heißt, alle Geschäfte bleiben in der gesamten Ostregion – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – noch bis inklusive Samstag geschlossen. Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangssperre. Auch die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist untersagt. Klarstellungen werden mit der Novelle in Bezug auf das Betreten von Sportstätten vorgenommen: Demnach ist eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt, wobei man sich als Einzelperson oder als gemeinsamer Haushalt auch einen Trainer bzw. eine Trainerin nehmen darf.

Bundesweit künftig vier Besuche pro Woche in Alten- und Pflegeheimen möglich

Bundesweit kommt es darüber hinaus zu einer Lockerung der Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime. Konkret sind ab Inkrafttreten der Verordnung vier Besuche pro Woche erlaubt, wobei aufgrund der Novellierungsanordnung nicht ganz klar ist, ob dabei jeweils zwei oder vier BesucherInnen zugelassen sind. Öffentlich kommuniziert wurden vier Besuche mit jeweils zwei Personen pro Woche. Die großzügigeren Sonderregelungen für Palliativ- und Hospizbegleitung bleiben weiter aufrecht.

Diese Lockerung ist laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober möglich, weil sich die Infektionslage in den Heimen durch die Corona-Impfungen deutlich verbessert hat. Grundsätzlich will Anschober angesichts der aktuellen Infektionszahlen allerdings keine Entwarnung geben, wie aus dem Begleitschreiben zur vorliegenden Verordnungsnovelle hervorgeht. Die in ganz Österreich geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr werden daher vorerst um weitere sechs Tage bis 16. April verlängert.

Anschober erneut krankheitsbedingt verhindert

Bei der heutigen Sitzung des Hauptausschusses war Anschober krankheitsbedingt verhindert und wurde von Justizministerin Alma Zadić vertreten. Die Sitzung dauerte allerdings ohnehin nur wenige Minuten. Es mache wenig Sinn, im Hauptausschuss über die Lockdown-Regelungen zu beraten, wenn man nicht wisse, was bei den für den Nachmittag von der Regierung anberaumten Gesprächen herauskommen werde, sagte dazu Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Seitens der NEOS bekräftigte Nikolaus Scherak das Nein seiner Fraktion zur vorliegenden Novelle und wies einmal mehr darauf hin, dass die Verordnung aus seiner Sicht nicht rechtskonform ist, weil Ausgangsbeschränkungen nur als allerletztes Mittel verhängt werden dürfen, was in Vorarlberg mit der geöffneten Gastronomie nicht in Einklang zu bringen ist.

Von Belakowitsch thematisiert wurde auch die Anwesenheit von Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzendem Wolfgang Sobotka. Dieser hielt dazu fest, dass er als K1-Person nach zehn Tagen und zweimaligem negativen PCR-Test von der Behörde Samstagnacht aus der Quarantäne entlassen worden sei.

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