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Politik

David und Goliath: NEOS bringt Beschwerde vor VfGH

Redaktion
Redaktion
15. Oktober 2019
Rechtsanwalt Wolfram Proksch, NEOS Wien Klubobmann Christoph Wiederkehr, NEOS Verkehrssprecher Douglas Hoyos (v.l.n.r) - Foto Neos Wien
Rechtsanwalt Wolfram Proksch, NEOS Wien Klubobmann Christoph Wiederkehr, NEOS Verkehrssprecher Douglas Hoyos (v.l.n.r) - Foto Neos Wien
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Tausende Arbeitsplätze in Wien sind gefährdet!

Christoph Wiederkehr, NEOS Wien Klubobmann

Im vergangenen Juli wurde im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ die Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetz, welches die Personenbeförderung in Pkws regelt, beschlossen. Die Befürwörter erhoffen sich durch das neue Gesetz, das im September 2020 in Kraft treten soll, Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen Taxi- und Mietwagen-Gewerbe. Diese wurden bisher gesetzlich unterschiedlich behandelt.

Die Wiener NEOS sprechen sich gegen diese Novelle aus, da sie „ein schwerer Eingriff in die Erwerbsfreiheit ist und nicht den Fahrgast schützt, sondern die Taxifahrer“, wie NEOS Wien-Klubobmann Christoph Wiederkehr heute, bei einem Medientermin vor der Wirtschaftskammer-Zentrale am Praterstern erklärt hat. Deshalb wollen die NEOS eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, eingebracht von rund 30 Unternehmen aus der Mietwagen-Branche, unterstützen.

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Neos: „Existenz vieler kleiner Unternehmen“ gefährdet

Die Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes birgt auch eine Reihe von rechtlich äußerst strittigen Passagen, sind sich NEOS Wien Klubobmann Christoph Wiederkehr und NEOS Verkehrssprecher Douglas Hoyos bei einer Pressekonferenz einig. „Durch die Novelle sind tausende Arbeitsplätze in Wien gefährdet. Es geht um die Existenz vieler kleiner heimischer Unternehmen, die etwa in der Krankenbeförderung oder im Tourismus tätig sind. Wir sehen uns als Anwalt dieser Unternehmen und deren Mitarbeiter und werden mit ihnen gemeinsam vor den VfGH gehen“, so Wiederkehr.

Rechtsanwalt Wolfram Proksch ergänzt: „Die Novelle ist in Wahrheit eine ‚Lex Taxi‘, die ausschließlich dem Konkurrenzschutz dient. Neben dem schweren Eingriff in die Erwerbsfreiheit kommt noch dazu, dass der Gesetzgeber zwei völlig unterschiedliche Gewerbe gleich behandelt – dies verstößt gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung, Ungleiches auch ungleich zu behandeln. Daher wird die Gelegenheitsverkehrs-Gesetz-Novelle einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten.“

Quellen

NEOS Wien unterstützen Beschwerde gegen „Lex Uber“
NEOS bringt Beschwerde gegen Gelegenheitsverkehrsgesetz vor VfGH

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