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Investigativ

Die Vorstrafen des Ibiza-Netzwerks

Alexander Surowiec
3. September 2019
Ibiza-Netzwerk - Team Präsentation - Foto: Fass ohne Boden
Ibiza-Netzwerk - Team Präsentation - Foto: Fass ohne Boden
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Eine wichtige Frage vorab: Wie konnten Beamte des Innenministeriums mit solchen „Sicherheitsfachkräften“ überhaupt zusammenarbeiten? Fass ohne Boden beleuchtet die Hintergründe.

Wie man mit Kriminellen vermeintlich Kriminelle jagt

Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abgestritten werden, dass es sich bei den Hintermännern des Ibiza-Videos, aber auch bei den Sicherheitsberatern des Unternehmens mit Sitz in Deutschland, um ein Netzwerk mit krimineller Energie handelt. Mehrere dieser Berater sind wiederholt mit dem Strafrecht in Konflikt geraten ist. Vor allem handelt es sich um Personen, die zum Teil mehrfach, rechtskräftig verurteilt wurden. Die „outgesourcten“ Projekte im Verantwortungsbereich des BMI und BMF sind ein Faktum. Derzeit ist das Ausmaß der Involvierung und der Seilschaften in den Sicherheitsapparat der Republik Österreich noch nicht absehbar.

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Vorstrafen, Vorstrafen und noch einmal Vorstrafen

Die Verurteilungen reichen von Urkundenfälschung, Unterdrückung eines Beweismittels, Körperverletzung, gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, bis hin zu den Delikten Suchtgifthandel, schwerer Betrug und gewerbsmäßiger Betrug.

Aus medienrechtlichen Gründen wird von einer Abkürzung der Protagonisten aus dem Unternehmen der Ibiza-Hintermännern und deren Mitarbeitern abgesehen. Die Namen sind der Redaktion bekannt. Stattdessen bedienen wir uns den „Panzerknackern“. Daher die Phantasienamen „Burger“, „Knubbel“, „Kuno“ und „Schlabber“.

Ex-HNA Offizier: Know-How im Unternehmen

Aber nicht nur ehemalige „Knackis“ wurden eingesetzt, sondern auch Ex-Militär. So ist einem Angebot an den Rechtsanwalt, der sich bereits zur Produktion des Ibiza-Videos öffentlich bekannt hat, zu entnehmen:

Kriminelle Machenschaften

Das Bundeskriminalamt und das Innenministerium dementiert nach wie vor jegliche Kooperation, sei es mit der von Fass ohne Boden genannten Firma, noch mit dem Tabakkonzern selbst. Dies ist erstaunlich, da 2013 ein Vertrag mit dem Tabakkonzern und dem Bundeskriminalamt / Innenministerium abgeschlossen wurde. Hierzu gibt es auch einen ELAK-Akt (Anm.: Die Redaktion durfte den Vertrag lesen, jedoch nicht fotografieren, geschweige daraus zitieren). Dieses Abkommen unterliegt aber der Geheimhaltung. Auf eine schriftliche Beantwortung des Bundeskriminalamts und Innenministeriums wartet die Redaktion nach wie vor.

Nationalratsabgeordneter Jenewein kündigt parlamentarische Anfrage an

FPÖ-Sicherheitssprecher und Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) in einer Aussendung: „Vor dem Hintergrund der heutigen Enthüllungen ist auch nachvollziehbar, warum das ÖVP-durchwachsene BMI mit seinen schwarzen Netzwerken jedenfalls einen Innenminister Herbert Kickl verhindern möchte. Unabhängig von der parteipolitischen Komponente schreien diese Zustände förmlich nach parlamentarischer Kontrolle. Ein Untersuchungsausschuss in der kommenden Gesetzgebungsperiode ist unumgänglich. Diese sauren Wiesen müssen endlich trockengelegt werden.“

Interview mit oe24.at

Interview mit oe24.at über die Involvierung der Kriminalbeamten.

Ausblick und Fazit

Die primäre Frage lautet, wie konnte überhaupt, aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, eine derartige Kooperation entstehen. Das publizierte Material lässt einzelne Beamte, aber auch Abteilungen des LKA und Bundeskriminalamts, in einem ungünstigen Licht erscheinen.

Nachlese: § 28 SMG Vorbereitung von Suchtgifthandel

„(1) Wer vorschriftswidrig Suchtgift in einer die Grenzmenge (§ 28b) übersteigenden Menge mit dem Vorsatz erwirbt, besitzt oder befördert, dass es in Verkehr gesetzt werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer die in § 27 Abs. 1 Z 2 genannten Pflanzen zum Zweck der Gewinnung einer solchen Menge Suchtgift mit dem Vorsatz anbaut, dass dieses in Verkehr gesetzt werde.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Straftat nach Abs. 1 in Bezug auf Suchtgift in einer das Fünfzehnfache der Grenzmenge (§ 28b) übersteigenden Menge (großen Menge) begeht.“

Quellen

Suchtmittelgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011040
FPÖ: Jenewein: Neue Enthüllungen über Ibiza-Hintermänner als Polizei-Ermittler machen Untersuchungsausschuss unumgänglich.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190901_OTS0025/fpoe-jenewein-neue-enthuellungen-ueber-ibiza-hintermaenner-als-polizei-ermittler-machen-untersuchungsausschuss-unumgaenglich

Weitere Beiträge zu Projekt Mezzo und Operation Daviscup

Bisherige Publikationen über den Tabakkonzern auf einen Blick:

  • Mezzo-Verschlussakt: Operation “Daviscup” – Beamte vom Bundeskriminalamt und der Finanzpolizei involviert
  • Ibiza-Netzwerk: Peilsender, Kripo, Mezzo
  • Über Kriminalbeamte, Mezzo und Soko-Ibiza
  • Ibiza-Hintermänner ermittelten für LKA, BK und Finanzpolizei
  • Projekt “Lindwurm”: Ibiza-“Privatschnüffler” und Zoll
  • Ibiza-Netzwerk: Undercover für Bundeskriminalamt und Finanzpolizei

Das Ibiza-Netzwerk

https://www.fob.rocks/das-ibiza-netzwerk/

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