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Politik

Kickl: Schwere Drogenvorwürfe gegen ÖBAG-Vorstand Schmid – Rücktritt?

Alexander Surowiec
7. Juni 2020
FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl - Parlamentsdirektion - Johannes Zinner
FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl - Parlamentsdirektion - Johannes Zinner
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FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl kritisierte heute das eiserne Schweigen der ÖVP sowie die Untätigkeit der ÖBAG-Verantwortlichen von Finanzminister Gernot Blümel bis hin zum Aufsichtsrat angesichts des Drogenverfahrens gegen den ÖBAG-Alleinvorstand und Intimus von Kanzler Kurz, Thomas Schmid.

„Thomas Schmid gilt als enger Freund und Berater von Sebastian Kurz. Er arbeitete einst für mehrere ÖVP-Politiker und brachte es bis zum Generalsekretär des Finanzministeriums. Im Casinos-Verfahren wird der nunmehrige Chef der Staatsholding ÖBAG als einer der Beschuldigten geführt. Die behördliche Auswertung seiner Chats lieferte Hinweise auf einen Drogentatbestand. Die Staatsanwaltschaft Wien untersucht das. Schmids Anwalt rechnet mit einer Verfahrenseinstellung.“ (Michael Nikbakhsh, profil.at)

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Es könne keine Rede sein von einer höchstpersönlichen Angelegenheit, wenn der Betroffene in der ÖBAG ein Volumen von rund 20 Milliarden Euro an staatlichen Beteiligungen der Republik Österreich an so großen und für den Standort Österreich so bedeutenden Konzernen wie OMV, Post, Telekom, CASAG oder Verbund verwalte. Und es sei auch unglaubwürdig, dass die Vorwürfe verjährt seien, wenn sowohl die WKStA unmittelbar aktiv geworden sei und die zuständige Staatsanwaltschaft Wien informiert habe, woraufhin auch diese unmittelbar ein Ermittlungsverfahren gegen Schmid eingeleitet habe. „Dass gleich zwei Staatsanwaltschaften irren und eine offensichtliche Verjährung übersehen, darf wohl ausgeschlossen werden“, so Kickl.

Der Rücktritt Schmids sei jedenfalls unausweichlich, merkte Kickl an, denn: „Das Amt des ÖBAG-Vorstands erfordert ein hohes Verantwortungsbewusstsein und verlangt nach einem Top-Manager, der über jeden strafrechtlichen Verdacht erhaben ist.“ Es sei mehr als verwunderlich, dass die ÖABG nicht von sich aus handle, um Schaden von der Republik abzuhalten, nimmt Kickl sowohl Finanzminister Blümel in die Pflicht als auch den Aufsichtsrat der ÖBAG, der gemäß Aktiengesetz die Vorstandbestellung widerrufen könne.

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