Drei neue Volksanwälte, zwei davon sind altbekannt. Einer ist neu: Christoph Luisser. Viel Applaus gab es von den Regierungsparteien. Aber keine echte Debatte über Qualität, Eignung oder Auswahlkriterien. Der Nationalrat hat entschieden und einmal mehr gezeigt, wie wenig Interesse an echter Reform besteht.
Christoph Luisser ersetzt Elisabeth Schwetz. Gabriela Schwarz und Bernhard Achitz bleiben. Das Trio wird ab Juli offiziell im Amt sein. Der Bundespräsident wird sie angeloben. Kritik gab es von den Grünen.
Grüne fordern Reform
„Derzeit müssen bei der Besetzung der Spitze keine Qualifikationen nachgewiesen werden“, sagt Olga Voglauer. Sie spricht von einer Menschenrechtsinstitution. Sie fordert ein Hearing, ein Ranking, klare Regeln. Ihre Parteikollegin Prammer konkretisiert: Vorschläge ja, aber mit öffentlicher Befragung, Bewertung und Auswahl nach Kompetenz.
Doch das System will sich nicht hinterfragen. Norbert Nemeth (FPÖ) hält unmissverständlich fest: „Ein Hearing wäre überhaupt kein Problem gewesen.“ Aber der Vorschlag sei zu spät gekommen. Die Qualifikation von Luisser steht außer Frage: Jurist, Ex-Ministerialbeamter und Corona-Fonds-Manager des Landes Niederösterreich.
Bedeutung der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Institution in Österreich. Sie kontrolliert die Verwaltung und schützt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Ihre Hauptaufgaben:
- Missstandskontrolle:
Sie überprüft, ob Behörden gesetzeskonform, fair und korrekt arbeiten. Bürger können sich direkt an sie wenden, wenn sie sich von Ämtern ungerecht behandelt fühlen. - Prüfung von Beschwerden:
Jeder Mensch in Österreich kann eine Beschwerde einreichen. Die Volksanwaltschaft untersucht dann, ob Behörden Fehler gemacht oder Gesetze verletzt haben. - Menschenrechtsschutz:
Die Volksanwaltschaft ist Teil des „Nationalen Präventionsmechanismus“ (NPM). Das heißt: Sie besucht Pflegeheime, Gefängnisse, Polizeistationen, Psychiatrien und andere Einrichtungen, um sicherzustellen, dass dort keine Menschenrechte verletzt werden. - Bericht an den Nationalrat:
Jährlich legt die Volksanwaltschaft dem Parlament einen Bericht vor, in dem sie festhält, was sie aufgedeckt hat und welche Missstände beseitigt gehören.
Fazit: Demokratische Fassade
Was bleibt? Ein verstaubtes System mit neuen Gesichtern. Und ein Parlament, das Reformen lieber vertagt als gestaltet. Bei aller berechtigten Kritik am Bestellmodus bleibt ein nüchterner Befund: Mit Christoph Luisser zieht zumindest ein fachlich versierter Jurist in die Volksanwaltschaft ein. Er kennt die Materie, war als Rechtsanwalt, im Innen- und Justizministerium sowie bereits in der Volksanwaltschaft tätig.