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Politik

Wen vertritt van der Bellen: Bürger oder Regierung?

Alexander Surowiec
11. August 2022
Alexander Van der Bellen - Foto: Claudio Schiesl - Inside Politics - Fotomontage FoB
Alexander Van der Bellen - Foto: Claudio Schiesl - Inside Politics - Fotomontage FoB
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Der Wahlkampf kommt langsam in Schwung. Erstmals muss Bundespräsident van der Bellen (Ex-Grüner) auf einen Kandidaten reagieren.  Der freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidat, Walter Rosenkranz, würde bei „drastischen Verschiebungen“ die Bundesregierung entlassen. (nachrichten.at) Diese mehrere Wochen alte Aussage dürfte van der Bellen nicht schmecken. Daher habe er auf ein aktuelles Interview in der „Kleinen Zeitung” mit einer ähnlichen Aussage vom freiheitlichen Kandidaten zum Anlass genommen, um Rosenkranz „Putsch und Willkür“-Fantasien zu unterstellen.

Rosenkranz wies die Aussagen „auf Schärfste zurück“ und konterte in einer Aussendung: „Ob bei der Einschränkung unserer Freiheit durch eine falsche und teilweise verfassungswidrige Corona-Politik, der Regierungsuntätigkeit gegenüber der für immer mehr Menschen existenzbedrohender werdenden Teuerungswelle oder der Aushöhlung unserer Neutralität, zu alledem hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen geschwiegen. Ich hingegen möchte ein Bundespräsident sein, der die Bundesregierung in Gesprächen aktiv auf die Lösung dieser Missstände hinweist. Sollte ich dabei das Gefühl haben, dass danach nichts weitergeht und die Politik gegen die Bevölkerung fortgesetzt wird, dann denke ich über eine Entlassung der Regierung nach – das ist ein in der Verfassung verbrieftes Recht des Staatsoberhaupts.“

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Alexander van der Bellen würde Regierung nicht entlassen

Van der Bellen vertritt eine andere Auffassung: „Mit so etwas spielt man nicht. Mit Österreich spielt man nicht”, meinte er gegenüber der „Kleinen Zeitung”. Zwar räume die Verfassung dem Bundespräsidenten tatsächlich das Recht ein, die Regierung zu entlassen. Der Nationalrat bleibe jedoch bestehen, so Van der Bellen: „Der Bundespräsident müsste auf der Stelle eine neue Regierung etablieren, die die Mehrheit im Parlament binnen fünf Minuten stürzen würde.“

Wie Verfassungsrechtsexperte Karl Stöger gegenüber den „Salzburger Nachrichten” erklärte, könne der Bundespräsident theoretisch jederzeit die Regierung ohne Begründung in die Wüste schicken. Dann könnte er eine ihm genehme Regierung einsetzen, die sofort – noch bevor sie sich dem Nationalrat vorstellt – einen Antrag auf Auflösung des Nationalrats stellt. Der Nationalrat hätte so gar keine Chance, diese nicht demokratisch legitimierte Regierung abzuwählen, und wäre sofort aufgelöst.

Rosenkranz möchte auf die Interessen der Österreicher schauen

„Als rot-weiß-roter Patriot würde ich es als Bundespräsident für meine Pflicht ansehen, ganz genau auf die Interessen der Österreicher zu schauen. Ergibt sich dabei für mich der Eindruck, dass das Vertrauen der Menschen in die Politik verloren geht, dann ist es für mich auch ein ganz klarer Auftrag an den Bundespräsidenten, dem Souverän in letzter Konsequenz die Möglichkeit zu geben, an der Wahlurne für Veränderung zu sorgen“, so Rosenkranz abschließend.

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