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das ist die übliche gesetzeslage bei beamten. wenn sie nicht mehr DIENSTtauglich sind, werden diese NICHT verwiesen (idem ÖBB-ler). davon gibts 1000e fälle. wundert mich, dass das keiner weiß… das besteht nach gesetzeslage völlig zu recht. danke spövp für die gesetzgebung.
„pragmatisierung die krank macht“
https://www.agenda-austria.at/pragmatisierung-die-krank-macht
vermutlich war der herr „entbehrlich“. siehe artikel von agenda austria. lesenswert.