Auf einen Blick: Bundesministerin Korinna Schumann (SPÖ) beantwortet die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker (FPÖ) zur „Ausstellung von Behindertenpässen – Daten 2025“ (5652/AB). Die Beantwortung offenbart eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 118 Tagen und signifikante Datenlücken bei der Missbrauchserfassung. Trotz detaillierter Beilagen zu Demografien verweigert das Ressort Auskünfte zu regionalen Vergünstigungen und der Befristungsstruktur der Ausweise.
Hürdenlauf zum Behindertenstatus: Die rechtliche Basis für den Erhalt eines Behindertenpasses ist im Bundesbehindertengesetz (BBG) festgeschrieben. Zentrales Kriterium ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.
- Dieser Wert entscheidet über den Zugang zu steuerlichen Vergünstigungen beim Lohnsteuerausgleich und privaten Vorteilen.
- Die Fragestellerin Rosa Ecker fokussiert in ihrer Aufarbeitung auf die Effizienz der Behördenwege und die Transparenz der Vergabepraxis im Jahr 2025.
- Besonders die Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Ausweisen sowie die Erfolgsquote von Einsprüchen gegen Ablehnungsbescheide bilden das inhaltliche Fundament der parlamentarischen Kontrolle.
Die nackten Zahlen der Bürokratie: Ein Antragsteller muss im Schnitt fast vier Monate auf eine Entscheidung warten. Während das Ministerium bei demografischen Daten auf eine umfangreiche Beilage verweist, kapituliert die Statistik bei der Art der Bescheide. Ob ein Pass befristet oder unbefristet ausgestellt wurde, wird nicht erfasst.
- Bei Ablehnungen nennt das Ressort ein klares Motiv: Das medizinische Gutachten stellt einen Behinderungsgrad von unter 50 Prozent fest.
- Der Anteil der Drittstaatsangehörigen an den ausgestellten Pässen liegt bei 9,19 Prozent, was laut Ministerium dem Anteil an der Wohnbevölkerung entspricht.
Zwischen den Zeilen: Die Analyse der Antwort zeigt systemische Defizite in der Datenerfassung.
- Das Ministerium gibt an, keine Informationen über die Anzahl befristeter oder unbefristeter Ausweise zu besitzen.
- Ebenso fehlt eine statistische Erfassung von Missbrauchsfällen bei der Antragstellung.
- Besonders brisant: Bei der Frage nach regionalen Unterschieden bei Zusatzleistungen zieht sich das Sozialministeriumservice auf eine formale Unzuständigkeit zurück. Man habe keinen Überblick über Vergünstigungen, die regional an den Pass geknüpft sind.
Warum das wichtig ist: Wenn eine Behörde 118 Tage für einen Bescheid benötigt, aber gleichzeitig keine Daten über die Befristung oder den Missbrauch dieser Dokumente führt, verliert die Verwaltung die Kontrolle über ihre eigenen Prozesse.
118 Tage für einen Bescheid ist die Definition von Behördenversagen.
Frank sagt:


