Auf einen Blick: Das österreichische Justizressort forciert den Umbau des Jugendstrafvollzugs hin zu gemeinnützigen Leistungen. Die Zahl unbedingter Haftstrafen von fünf bis 18 Monaten bleibt dabei auf dem Niveau von 2020. Die Daten darüber, warum bisherige milde Reaktionen bei denselben Tätern gescheitert sind, werden schlicht nicht erhoben.
Die Zahlen: Die Beantwortung von SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer legt offen, dass unbedingte Freiheitsstrafen (5 bis 18 Monate) gegen Jugendliche und junge Erwachsene trotz Reformrhetorik nicht zurückgehen. Datenstand: 2020 bis 23. Juli 2026.
- 2020: 552 Verurteilungen zu unbedingter Haft (5–18 Monate)
- 2025: 553 Verurteilungen in derselben Kategorie
- 2026 (bis 23. Juli): bereits 305 Urteile – im gleichen Tempo wie 2020 und 2025
- Raub als Delikt (§ 142 StGB): 370 Verurteilungen im gesamten Abfragezeitraum
- Vorstrafen 2025: von 553 Verurteilten waren 346 einschlägig vorbestraft (62,6 %)
- Jugendliche 2025: 167 der Urteile betrafen Jugendliche, 107 davon vorbestraft (64,1 %)
Fragesteller und Fragen: Harald Stefan (FPÖ) wollte wissen, ob das Jugendstrafrecht hält, was die Politik verspricht.
- Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene wurden zu 5–18 Monaten unbedingter Haft verurteilt und in welchen Deliktsgruppen?
- Wie viele davon waren zum Urteilszeitpunkt bereits vorbestraft?
- Welche Erkenntnisse liegen über das Scheitern vorangegangener Diversionen vor?
- Welche Alternativen zur Haft werden geprüft?
- Warum sollen diese Alternativen bessere Ergebnisse bringen?
Widerspruch: Das Ministerium nennt kurze Freiheitsstrafen „kriminalpolitisch schädlich“ und setzt auf Resozialisierung. Die Statistik zeigt etwas anderes: 2025 waren fast zwei Drittel der zu unbedingter Haft verurteilten jungen Täter bereits einschlägig vorbestraft. Der Erschwerungsgrund der einschlägigen Vorstrafen (§ 33 Z 2 StGB) hat weitere Taten also nicht verhindert.
Was fehlt: Bei der Wirksamkeit von Diversionen mauert das Ressort wegen mangelhafter Erfassung.
- Vorangegangene Diversionen bei den nun Inhaftierten: nicht erfasst.
- Gründe für das Scheitern milder Reaktionen: keine Erkenntnisse.
- Wortlaut der AB: Informationen zu Diversionen sind „nicht erfasst und nicht erhoben“.
Wer sagt was: Die Ministerin hält fest, Ziel der Arbeitsgruppe „Reform der gerichtlichen Strafarten“ sei es, „wirksame und entwicklungsangemessene Reaktionsmöglichkeiten“ zu schaffen. Jugendliche definiert das Ressort nach § 1 Abs. 1 Z 2 JGG, junge Erwachsene nach § 1 Abs. 1 Z 5 JGG.
Zwischen den Zeilen: Die Politik träumt von Resozialisierung durch gemeinnützige Arbeit. Die Akten zeigen Raub, Wiederholungstäter und eine Justiz, die nicht einmal weiß, warum die letzte milde Variante nicht gehalten hat. Ohne diese Zahl ist der Umbau ein Blindflug – auf Kosten der öffentlichen Sicherheit.
64 Prozent der 2025 inhaftierten Jugendlichen waren schon vorbestraft.
Frank sagt:
