Planwirtschaft per Gesetz: Hattmannsdorfer wälzt das Krisenrisiko auf Betriebe ab

Auf einen Blick: Nach der gestrigen FoB-Story zum Versorgungssicherungsgesetz zeigt der Blick ins Kleingedruckte der Novelle das volle Ausmaß. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer holt sich nicht nur das Recht für massive Eingriffe in den Markt. Laut § 19 des Entwurfs darf die Polizei während der Betriebszeiten direkt in Firmenhallen, Lagerflächen und in Transporter marschieren. Und: Der Bund zahlt Betrieben für entgangene Gewinne keinen einzigen Cent.

Eine Entschädigung ist für Schäden aufgrund höherer Gewalt sowie für den entgangenen Gewinn nicht zu gewähren. Geschädigte Personen unterliegen einer Schadenminderungspflicht.

Aus § 7 Abs. 5 des Entwurfs zum Versorgungssicherungsgesetz (VerssG)

Worum es geht: „Eine Entschädigung ist […] nicht zu gewähren. So steht es schwarz auf weiß im Gesetzentwurf. Reine Sachschäden oder finanzielle Verluste werden zwar theoretisch ersetzt, der entgangene Gewinn bleibt jedoch komplett beim Unternehmer hängen.

Widerspruch: Die Regierung verkauft das Paket als reine Absicherung für den absoluten Notfall. Doch die Paragrafen greifen schon viel früher. Wer etwa die Daten- und Meldepflichten nach § 8 nicht pünktlich erfüllt, bekommt direkt den Bescheid aus dem Ministerium aufgebrummt. Die Rechnung für die erzwungene Kontrolle vor Ort zahlt der Betrieb selbst.

  • Polizei am Betriebsgelände: Die Polizei wirkt beim Vollzug mit und darf Geschäftsräume, Betriebsgelände, Lager und Fahrzeuge während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung betreten, um Bestände zu prüfen.
  • Gewinnersatz verboten: Zwar gibt es für staatlich erzwungene Maßnahmen Geld für echte Vermögensnachteile, entgangener Gewinn ist per Gesetz aber ausdrücklich gestrichen.
  • Zugriff auf Meldeamt und Register: Das Wirtschaftsministerium schaltet sich einen direkten, gratis Online-Zugriff auf das Zentrale Melderegister des Innenministeriums und das Unternehmensregister der Statistik Austria frei.

Zwischen den Zeilen: Der Bund berechnet die Entschädigung nach dem Preisdurchschnitt der letzten zwölf Monate und rechnet die letzten vier Wochen vor dem Eingriff aber einfach heraus. Das bedeutet: Preisausschläge direkt vor der Maßnahme fließen somit gar nicht in die Rückzahlung ein. Staatliche Förderungen werden abgezogen, Bagatellbeträge gestrichen und der Ersatz kann sogar rein auf Enteignungen beschränkt werden.

Worauf es jetzt ankommt: Bei dem Entwurf (Geschäftszahl 63/17) handelt es sich um den Vortrag an den Ministerrat vom 22. September 2026. Zum Gesetz wird die Novelle erst, wenn sie eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat bekommt. Die Befugnisse sollen dann direkt bis zum 31. Dezember 2035 gelten.

Der Staat wälzt das Lagerrisiko ab, streicht den Gewinn aus dem Ersatz und schickt bei Verweigerung die Polizei vorbei.

Frank