Fass ohne BodenFass ohne Boden
Notification Show More
Font ResizerAa
  • Investigativ
  • Über FoB
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Politischer Islam
  • Presse
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Newsletter
  • Spenden
Reading: Kommentar: ÖVP-Inseratenaffäre – Fake News auf allen Kanälen
Font ResizerAa
Fass ohne BodenFass ohne Boden
Suche
  • Investigativ
  • Über FoB
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Politischer Islam
  • Presse
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Newsletter
  • Spenden
Follow US
Copyright © 2016-2024 Fass ohne Boden
Kommentar

Kommentar: ÖVP-Inseratenaffäre – Fake News auf allen Kanälen

Redaktion
Redaktion
1. November 2021
Fake News - cn0ra Adobe Stock
Fake News - cn0ra Adobe Stock
SHARE
Am Freitag veröffentlichte die Austria Presse Agentur eine tendenziöse Falschmeldung. In einem ausführlichen Bericht gab sie den Ansichten der Rechtsschutzbeauftragten (RSchB) der Justiz, Gabriele Aicher, ausführlich Raum. Aicher nutzte das für heftige Angriffe auf WKStA und Wiener Landesgericht. Wo ist das Problem?

„Grob unrichtig“

1. Im Einleitungssatz der Meldung wird die RSchB als „oberstes Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften“ bezeichnet. Das ist, wie unter anderem Strafrechtsprofessor Frank Höpfel sagt, „grob unrichtig“. Aber die Leser wissen das nicht. Sie müssen glauben, dass Aicher tatsächlich für die Kontrolle der Staatsanwaltschaften zuständig wäre, und lesen den Rest der Meldung in diesem falschen Licht.

Was tut die RSchB tatsächlich? Sie vertritt die Interessen von Verdächtigen gegenüber der Staatsanwaltschaft, wenn die geheime Ermittlungsmaßnahmen wie den Einsatz verdeckter Ermittler oder Telefonüberwachungen plant. Von solchen Maßnahmen dürfen die Verdächtigen klarerweise nicht erfahren. Damit sie nicht in ihren Rechten verletzt werden, müssen solche Maßnahmen, von der RSchB genehmigt werden. Das ist eine wichtige Funktion. Und es ist die einzige Funktion der RSchB.

Welche Handypeilung?

Vor einer Hausdurchsuchung peilen Ermittler routinemäßig die Handys von Verdächtigen an – man will schließlich wissen, ob sich die Personen auch vor Ort befinden. Für eine Peilung braucht die Staatsanwaltschaft die Genehmigung der RSchB. Vor der Hausdurchsuchung bei „Österreich“ im Rahmen der ÖVP-Inseratenaffäre ordnete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Handypeilung an, ohne vorher die nötige Genehmigung einzuholen. Der Fehler fiel den Ermittlern selbst auf. Sie wiesen die Polizei an, die Peilung nicht durchzuführen und vermerkten das alles im Akt. Wären sie nicht so transparent mit dem eigenen Fehler umgegangen, hätte es nie jemand bemerkt. Die geplante Handypeilung wurde nie durchgeführt.

Dennoch titelte die „Kleine Zeitung“: „Handypeilung von Journalisten war rechtswidrig.“ Welche Handypeilung? „Nicht geschehene Handypeilung wäre illegal gewesen“ – das entspräche den Fakten, war der „Kleinen“ aber offenbar nicht sexy genug.

Zum ZackZack-Kommentar von Thomas Walach

Newsletter anmelden

Bleib steil und informiert!

By signing up, you agree to our Terms of Use and acknowledge the data practices in our Privacy Policy. You may unsubscribe at any time.
Share This Article
Facebook Whatsapp Whatsapp
Keine Kommentare Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Gönn dir diese Artikel

Caroline Edtstadtler - herablasender Blicker- Sepa Media - Jürgen Juen
Kommentar

Boulevardlabor macht Politik

Alexander Surowiec
20. Juli 2025
Alexander Surowiec - Fass ohne Boden
KommentarPolitik

Algorithmen formen Meinung

Redaktion
Redaktion
20. Juni 2025
Bundesregierung - Andy Wenzel - BKA - FoB
KommentarWirtschaft

Österreich ist abgesandelt und verpasst seine digitale Zukunft

Alexander Surowiec
19. Mai 2025
Einwilligung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwillligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
News - Adobe Stock - wayhome.studio - FoB
Werde smarter in drei Minuten.
News Hub. Hart. Fair. Steil.

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?