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Politik

Ist Wohnen ein Grundrecht?

Alexander Surowiec
30. Juni 2019
Ist Wohnen ein Grundrecht - Brigitte Werner Pixabay
Ist Wohnen ein Grundrecht - Brigitte Werner Pixabay
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Am 9. Juli endet die laufende Tagungsperiode des Nationalrats. Aufgrund zahlreicher Fristsetzungen ist die Tagesordnung der beiden letzten Nationalratssitzungen vor der Sommerpause besonders umfangreich geworden. Noch ist nicht ganz klar, was alles beschlossen wird, etliche Gesetzesinitiativen sind nicht wie üblich in den zuständigen Ausschüssen vorberaten worden. Zudem könnte das „freie Spiel der Kräfte“ ohne Koalitionsübereinkommen für Überraschungen sorgen.

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Ein Beispiel: Kommenden Mittwoch soll eine Novelle mit wesentlichen Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (= WGG) beschlossen werden. ÖVP und FPÖ haben mittels Initiativantrag eine Novelle vorgelegt, die laut Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Elisabeth Udolf-Strobl, schon ein Jahr verhandelt wurde.

SPÖ-Becher: Wohnen ein Grundrecht

Für SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher ist Wohnen ein Grundrecht. In einer aktuellen Aussendung prangert die die Nationalrätin die ehemalige ÖVP/FPÖ-Regierung an: „Der extreme Anstieg der Preise für private Mieten und Eigentum ist vor allem auf ungezügelte Spekulation zurückzuführen. Dass die ehemalige ÖVP/FPÖ-Regierung keine einzige Maßnahme zur Mietensenkung ergriffen hat, belegt ihre Politik der freien Spekulation.“

Es ist höchste Zeit, dass dem in den letzten Jahren betriebenen Regulierungswahn im Wohnen ein Ende bereitet wird.

Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (= ÖHGB)

ÖHGB: Regulierungswahn im Wohnen

Gerade im Wohnrecht, so der ÖHGB, zeigen sich die Folgen von Überregulierung stärker als in jeder anderen Materie: Konzepte, mit denen durch staatliche Eingriffe ein Höchstmaß an Regulierung angestrebt wird, setzen die Mechanismen des Marktes außer Kraft und begünstigen eine künstliche Verknappung von Wohnraum. Wird das Angebot aber – wie durch die in den letzten Jahren verstärkte Bautätigkeit – deutlich erhöht, wirkt sich das auf die Preisentwicklung aus: Die Preise sinken.

Dem gegenüber fordert Becher ein Abgehen von der Beschlussfassung für ein neues Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz durch die intakte türkis-blaue Achse im Rahmen der Nationalratssitzung nächste Woche: „Die vorgelegte Reform ist ein Bürokratie-Moloch für kleine Genossenschaften und belastet bis zu 450.000 Haushalte mit 2.000 bis 3.000 Euro im Jahr zusätzlich. Auch das Angebot, dass bei Neubezügen die Wohnungen 5 Jahre früher aber deutlich teurer gekauft werden können hilft niemanden.“

Nach Ansicht von ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer kommt es zu einer unverhältnismäßigen Bevormundung der Bürger: „Würde nun auch noch die im sozialen Wohnbau bestehende Fehlbelegung endlich angegangen werden, dann könnte sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt zum Vorteil der Wohnungssuchenden noch mehr entspannen.“

Hintergrundinformationen

Im Sinne einer verstärkten Eigentumsbildung wird es den gemeinnützigen Bauvereinigungen ermöglicht, bereits nach dem fünften Jahr Baulichkeiten, Wohnungen und Geschäftsräume freiwillig nachträglich in das Eigentum (Miteigentum und Wohnungseigentum) zu veräußern und zu übertragen. Den Mietern soll die Möglichkeit gegeben werden, aufgrund einer gesetzlichen Option nicht erst im Zeitraum nach Ablauf seines mindestens zehn- bis höchstens fünfzehnjährigen Mietvertrages, sondern bereits nach fünf bis maximal zwanzig Jahren einen Antrag auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum zu stellen. Neu geschaffen werden soll auch die Möglichkeit, insgesamt drei Anträge statt bislang nur einen Antrag stellen zu dürfen.

Gleichzeitig soll aber auch eine Spekulation mit gemeinnützig errichtetem Wohnbau verhindert und möglichst lange eine Sozialbindung bei gemeinnützig errichtetem Wohn- und Geschäftsraum aufrechterhalten werden. Daher sollen auch für nachträglich an die bisherigen Mieter übertragenes Eigentum oder im Fall von erfolgten Weiterveräußerungen bei Weitervermietung Mietzinsobergrenzen gelten.

Ist Wohnen ein Grundrecht - Brigitte Werner Pixabay
Motivsujet: Ist Wohnen ein Grundrecht? – Brigitte Werner Pixabay

Im WGG wird auch festgehalten, dass der von Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (= GBV) errichtete Wohnraum in erster Linie zur Wohnversorgung österreichischer Staatsbürger und diesen Gleichgestellten gewidmet ist.
Anmerkung der Redaktion: Eine Wohnung ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft. Unabdingbar ist eine Meldeadresse für die Arbeitssuche, aber auch für die Wahrung rechtlicher Ansprüche oder die Eröffnung eines Kontos wird ein Meldezettel benötigt. Siehe auch Wohnen als Grundrecht.

Unterstützt wurden die Neuerungen im Ausschuss von den NEOS. Scharfe Kritik kam im Gegensatz dazu seitens der SPÖ und der Fraktion JETZT. Trotz einiger durchaus positiver Punkte wird die Novelle aus Sicht der SPÖ nicht dazu beitragen, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Zudem befürchtet sie, dass auf die Mieter hohe Kosten zukommen. Außerdem halten sie es für zweifelhaft, dass sich der Personenkreis, der aufgrund der neuen Bestimmungen nun Eigentum erwerben kann, ausgeweitet wird. Die Abgeordneten von JETZT warnen vor einer Privatisierung von gemeinnützigem Wohnraum sowie vor Spekulation.

Abkürzungen:
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz = WGG
Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund = ÖHGB
Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen = GBV

Quellen:
parlament.gv.at, ots.at und ots.at

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