Die im Wahlkampf erhobenen Vorwürfe gegen Lena Schilling haben keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Verfahren wegen Verleumdung wurde „mangels Anfangsverdachts“ eingestellt.
In dem Verfahren ging es um Anschuldigungen des Ehepaars Bohrn Mena, die Schilling beschuldigten, Gerüchte über häusliche Gewalt in ihrer Familie zu verbreiten. Obwohl im April ein Vergleich erzielt wurde, befindet sich Schilling immer noch in einem Rechtsstreit mit dem Ehepaar.
Der Fall, der in erster Linie Ereignisse aus Schillings Privatleben betrifft, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für die neu gewählte EU-Parlamentarierin. Dennoch hatte die Kampagne gegen Schilling Wirkung gezeigt. Nicht Grünen-Spitzenkandidatin Lena Schilling, sondern Thomas Waitz wird Delegationsleiter der Grünen im EU-Parlament. (siehe auch: Schilling zum Groschen degradiert)
Die österreichische Justizministerin Alma Zadic (Grüne) mischte sich nicht in den Fall ein und wies ihr Ressort an, sie oder ihr Kabinett nicht über den Fall zu informieren.
Der Rechtsstreit mit Bohrn Mena ist jedoch noch nicht zu Ende. Für kommenden Freitag ist eine Anhörung vor dem Wiener Bezirksgericht anberaumt, bei der das Ehepaar eine Rücknahme der von Schilling im EU-Wahlkampf getätigten Äußerungen fordert.
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