Ermittler entsetzt: Handyabnahme nur noch mit Richtergenehmigung

Redaktion
Alma Zadic - Sepa Media - Michael Indra

Ermittlern geht es an den Kragen: In Zukunft ist eine richterliche Genehmigung erforderlich, um ein Handy sicherzustellen. Dies stellt eine Verschärfung der bisherigen Regeln dar und schränkt die Befugnisse der Kriminalbeamten ein.

Verfassungsgerichtshof übt Kritik

Die bisherigen Regelungen zur Handysicherstellung wurden vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben, da sie ohne richterliche Genehmigung erfolgten. Der VfGH stellte klar, dass öffentliche Interessen und Grundrechte der Betroffenen abgewogen werden müssen. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten.

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Ermittlungsdauer verkürzt

Die türkis-grüne Regierung reagiert aber nicht nur mit der Neuregelung bei Sicherstellungen.

Die gesetzliche Ermittlungsdauer wird von drei auf zwei Jahre verkürzt. Verlängerungen müssen künftig von einem Richter genehmigt werden. Edtstadler hofft, dass dies zu kürzeren Verfahrensdauern führt. Die Neuregelung soll die Justiz entlasten und das Vertrauen der Bevölkerung stärken.

Ermittler werden entmachtet

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) betont die Bedeutung der Neuregelung: „Wir setzen die Vorgaben des VfGH um und sichern die Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität, Terror und Korruption.“ Beschuldigte und Opfer können eine Auswertung der Daten beantragen und erhalten ab dem ersten Tag Akteneinsicht.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) betont: „Früher hatte man ein paar Kontakte auf dem Handy, jetzt ist das gesamte Leben abgebildet.“

Quelle

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