In drei Sätzen: Der Wiener Staatsschutz klopft höflich an die Tür, verteilt ein paar mahnende Worte zur Extremismusprävention und zieht wieder ab. Anstatt Einsicht zu zeigen, nutzt ein 15-jähriger IS-Anhänger die gewonnene Aufmerksamkeit unmittelbar für neue TikTok-Propaganda gegen Ungläubige. Das Problem ist die völlige Zahnlosigkeit behördlicher Kuschelpädagogik bei fanatisierten Jugendlichen.
Der Auslöser: Das Wiener Landesgericht für Strafsachen verurteilte den Jugendlichen am 5. Februar 2026 rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft. Zuvor ignorierte der Bursche eine offizielle Gefährderansprache des Verfassungsschutzes und postete stattdessen Vernichtungsfantasien gegen Nicht-Muslime im Internet.
Wer sagt was: Ein Sprecher des Verfassungsschutzes erklärte dem Jungen laut dessen TikTok-Bericht: „Fünf Mal am Tag beten sei zu radikal.“ In Wahrheit wünschte er Ungläubigen unmittelbar danach die Vernichtung.
Das Sittenbild: Dieser Vorfall entlarvt das vollständige Versagen der Präventionsstrategien innerhalb des Sicherheitsapparates. Es ist ein strukturelles Systemversagen, wenn Gefährderansprachen zur Bühne für neue Radikalisierung werden.
Zwischen den Zeilen: Hinter der Fassade der „erfolgreichen“ Verurteilung verbergen sich Details, die die Unfähigkeit der Justiz unterstreichen.
- Fakt: Der Jugendliche war bereits wegen Raubes und schweren Raubes zu 16 Monaten auf Bewährung vorbestraft.
- Der Rechtsstaat gewährt trotz einschlägiger krimineller Energie und IS-Propaganda erneut eine bedingte Haftstrafe.
- Die Entdeckung der Online-Aktivitäten erfolgte nicht durch heimische Behörden, sondern durch einen Hinweis des deutschen Bundeskriminalamts.
Was bleibt über: Die bedingte Haftstrafe ist eine Einladung zur Fortsetzung der Radikalisierung. Wer Terror propagiert und Raub begeht, lacht über ein Urteil, das ihn zurück auf die Straße schickt.
Warum das wichtig ist: Die Sicherheit der Bürger wird hier einem falsch verstandenen Resozialisierungsgedanken geopfert. Wenn Gefährderansprachen nur noch als Material für TikTok-Content dienen, hat der Staat sein Gewaltmonopol de facto aufgegeben.
Quelle: vienna.at
