Kommissar Brunner verteidigt Chat-Kontrolle mit Millionen gelöschten Bildern

Auf einen Blick: EU-Kommissar Brunner hält am umstrittenen Gesetzesvorschlag zur Chat-Kontrolle fest und lehnt einen Rückzug der Pläne strikt ab. Er argumentiert, dass die Maßnahmen keine wahllose Überwachung darstellten, sondern gezielte Anordnungen als letztes Mittel durch unabhängige Behörden vorsehen würden. Laut Brunner haben die bisherigen freiwilligen Maßnahmen bereits zur Identifizierung von tausenden Kindern und zur Entfernung von Millionen Missbrauchsdarstellungen aus dem Verkehr geführt.

Widerspruch: Die Brüsseler Behörde sieht die Verhältnismäßigkeit durch einen aktuellen Umsetzungsbericht (COM(2025) 740) als erwiesen an, obwohl Kritiker massive Eingriffe in die Privatsphäre beklagen. Brunner betont, dass gerichtliche oder unabhängige Verwaltungsbehörden jede Anordnung zur Aufdeckung von Inhalten prüfen müssten, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Ein Ende der aktuellen Übergangsregelung würde laut Kommission gefährliche Rechtslücken im Kinderschutz aufreißen.

Der Konflikt: Der Abgeordnete Stanisław Tyszka (ESN) kritisierte in seiner Anfrage vom 16. Juli 2026, dass das Parlament die Ablehnung der Verlängerung von „Chat Control 1.0“ verfehlt habe. Er verwies auf die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten, der vor einer flächendeckenden Überwachung ohne klare Rechtsgrundlage warne. Tyszka stellte der Kommission drei zentrale Fragen:

  • Grundrechte: Wie erklärt die Kommission die Vereinbarkeit des Scannens unverdächtiger Personen mit der Grundrechtecharta und der EuGH-Rechtsprechung?
  • Beweislage: Auf welche Belege stützt sich die Wirksamkeit des Systems, wenn die Kommission selbst Datenlücken bei der Abwägung von Rechten einräumt?
  • Verschlüsselung: Wird der neue Vorschlag (COM(2022) 209) geändert, um Massenüberwachung und Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie Client-Side-Scanning auszuschließen?

Go deeper: Anfrage | Beantwortung

Was fehlt: In der Antwort geht die Kommission nicht explizit auf das technisch umstrittene „Client-Side-Scanning“ ein, also das Durchsuchen von Nachrichten direkt auf dem Gerät des Nutzers, bevor diese verschlüsselt werden. Stattdessen verweist Brunner lediglich darauf, dass die Kommission keine Gründe sehe, den Vorschlag zurückzuziehen, und die interinstitutionellen Verhandlungen weiter unterstützen werde.

Die EU-Kommission verkauft uns die totale Überwachung privater Chats als gezielte Maßnahme.

Frank sagt: