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Fass ohne Boden > Politik > WBV GFW – Schlagabtausch mit Tendenz zur Massenrauferei
Politik

WBV GFW – Schlagabtausch mit Tendenz zur Massenrauferei

Foto FOB WJC
Foto FOB WJC
Wolfgang Josef Caha
Wolfgang Josef Caha
16. September 2018
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3 Min Read

Der Hintergrund: 2017 wurde ein Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen geschlossen: Das Unternehmen WBV-GFW wurde von der Christian Hosp Beteiligungs GmbH erworben und 2017 rechtskräftig im Firmenbuch eingetragen.

Contents
  • Der Eigentümer geht nun zum Schutz des Unternehmens einen neuen Weg
  • FPÖ-Gudenus zu WBV-GFW: Das ist ein Generalangriff auf den Bestand des Systems der Wohnungsgemeinnützigkeit

Im Mai 2018 erfolgte im WohnungsGemeinnützigkeitsGesetz eine Klarstellung im Zusammenhang zu § 8 ABGB, dass der Rechtsauffassung und langjährig geübten Praxis der Aufsichtsbehörde, dass ein mittelbarer Erwerb – also der Kauf einer Muttergesellschaft einer gemeinnützigen Wohnbauvereinigung – nicht genehmigungsfähig und auch nicht genehmigungspflichtig sei, abgegangen wurde. Die konkrete Überprüfung, die die Christian Hosp Beteiligungs GmbH nun anstrebt, wird sich darauf beziehen, ob durch die Eintragung des neuen Eigentümers Christian Hosp Beteiligungs GmbH im Firmenbuch die Transaktion entsprechend §10 WGG als erledigt anzusehen ist, und sich die Änderung des §10 WGG nur auf „offene Transaktionen“ bezieht. Mag. Christian Hosp, Eigentümer der WBV-GFW (vormals WBV-GÖD):

„Wir streben eine rechtliche Überprüfung für die gesetzeskonforme Anwendung des WGG an und ziehen den Antrag bei der MA 50 zurück.“

Mit dieser Maßnahme reagiert Hosp auf den Diskurs rund um die Notwendigkeit der Genehmigungspflicht des Unternehmensübergangs der WBV-GFW an ihn gemäß § 10 WGG (WohnungsGemeinnützigkeitsGesetz).

Der Eigentümer geht nun zum Schutz des Unternehmens einen neuen Weg

So hatte Mag. Christian Hosp rasch nach Inkrafttreten der gesetzlichen Klarstellung aus Gründen der Transparenz einen Antrag auf Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile bei der zuständigen Behörde MA 50 gestellt. Dieser Antrag wird nun zurückgezogen. „Der Rechtsweg ist faktenbasiert und dementsprechend verfolgen wir ihn!“ sagt Hosp abschließend und hält fest: „Ich habe als Eigentümer weder die rechtlichen Möglichkeiten noch irgendein Interesse, an der Gemeinnützigkeit etwas zu ändern – und bin jederzeit bereit, diese Absicht in eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Stadt Wien festzuschreiben.“

FPÖ-Gudenus zu WBV-GFW: Das ist ein Generalangriff auf den Bestand des Systems der Wohnungsgemeinnützigkeit

Nagelprobe für Michael Ludwig, Kathrin Gaal und MA 50. Gudenus: „Die jüngste Entwicklung stellt einen Generalangriff auf das System der Wohnungsgemeinnützigkeit und damit Hunderttausende gemeinnützige Wohnungen dar. Jetzt liegt es auch an SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig, Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal und der MA 50 zu beweisen, ob sie auf der Seite der Wiener stehen.“

„Die Argumentation Christian Hosps ist haarsträubend. Der Antrag soll zurückgezogen werden, weil die Stadt seinen Deal nicht genehmigen wird. Das kann sich Wien nicht bieten lassen.“

… untermauert Gudenus seine Kritik. „Das Finanzamt, das Wirtschaftsministerium und der Revisionsverband haben in unzähligen Gutachten die Unrechtmäßigkeit dieses Deals untermauert“, verweist Gudenus auf offizielle Stellungnahmen. „Wenn Privatgutachten kursieren, die von Befürwortern eines Auslaufens der Wohnungsgemeinnützigkeit verfasst wurden, zeigt sich eindeutig, dass hier ein ganzes System durch spekulative Kräfte destabilisiert werden soll“, warnt Gudenus, „Die MA 50 hält fest, dass seitens der vermeintlichen Erwerber nie ein entsprechender Antrag auf Feststellung der Rechtslage gestellt wurde. Es ist erschütternd, wie hier unhaltbare Positionen verbreitet werden.“

Quelle: APA OTS

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