Auf einen Blick: Die Finanzmarktaufsicht BaFin hat im Jahr 2026 zwei Prüfverfahren zur Zuverlässigkeit von Bank-Inhabern mit Bezug zum Fall Jeffrey Epstein abgeschlossen. Trotz der massiven US-Sanktionen gegen die Deutsche Bank sieht Berlin aktuell keine rechtliche Handhabe für weitere Konsequenzen gegen die Eigentümerstrukturen. Die Bundesregierung verweist für die Zukunft primär auf neue EU-Regeln und den Standort Frankfurt für die kommende Anti-Geldwäsche-Behörde.
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Die Antwort: Die BaFin verschickte im Februar und April 2026 gezielte Auskunftsersuchen, um mögliche Indizien für eine Unzuverlässigkeit von Großaktionären deutscher Kreditinstitute aufgrund von Verbindungen zum verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein zu prüfen. Die Untersuchung der eingereichten Unterlagen lieferte laut Ministerrat jedoch keine Ergebnisse, die ein Einschreiten gegen die Inhaber bedeutender Beteiligungen rechtfertigen würden.
- Die Feststellungen der New Yorker Finanzaufsicht (NYDFS), die 2020 eine Strafe von 150 Millionen US-Dollar gegen die Deutsche Bank verhängte, waren für die aktuelle Bewertung der BaFin nicht von Relevanz.
- Das Personal in der Geldwäscheaufsicht der BaFin wurde seit 2021 von 116 auf 176 Stellen aufgestockt, um die Schlagkraft zu erhöhen.
- Ab 2028 soll die neue europäische Behörde AMLA in Frankfurt die direkte Aufsicht über 40 Hochrisiko-Finanzinstitute in der EU übernehmen.
Fragesteller und Fragen: Sascha Lensing (AfD) hinterfragte in der Kleinen Anfrage 21/7683 die Konsequenzen aus den US-Ermittlungen. Die Antwort 21/8068 klärt über die Rolle der US-Erkenntnisse bei der deutschen Bewertung und die künftige Überwachung von Hochrisikokunden auf.
Widerspruch: Während die US-Behörden bereits vor Jahren erhebliche Defizite bei der Überwachung von Epstein als Hochrisikokunden feststellten und sanktionierten, betont die Bundesregierung, dass für eine erneute Überprüfung der betreffenden Inhaber in Deutschland seit dem Abschluss der BaFin-Ersuchen im Frühjahr 2026 kein Anlass mehr bestand.
Zwischen den Zeilen: Der Berliner Apparat verlässt sich bei der Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität zunehmend auf das kommende EU-Legislativpaket. Bis die AMLA in Frankfurt voll arbeitsfähig ist und die verschärften Sorgfaltspflichten ab Juli 2027 greifen, bleibt die nationale Aufsicht bei der Bewertung prominenter Altfälle wie Epstein auffallend zurückhaltend.
Obwohl die US-Aufsicht wegen der Epstein-Verbindungen eine Millionenstrafe verhängte, sieht die BaFin bei den Bank-Inhabern weiterhin keine rechtliche Grundlage für ein Einschreiten.
Frank sagt:
