FPÖ über Schuldspruch: „Hafenecker ist Opfer der schwarzen Netzwerke“

Der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker wurde in einem umstrittenen Prozess wegen gefälschter Corona-Zertifikate zu einer Geldstrafe verurteilt. Anwalt von Hafenecker kündigt nach Urteil zu gefälschten Corona-Zertifikaten Berufung an

Redaktion
Christian Hafenecker -Sepa Media -Michael Indra

Michael Schnedlitz, ebenfalls FPÖ-Generalsekretär, kritisierte das Urteil scharf und sprach von politischer Verfolgung: „Dieses Urteil ist der Versuch der politischen Gegner, uns Freiheitliche mundtot zu machen.“ Schnedlitz betonte, dass der gesamte Prozess auf Indizien der sogenannten „AG Fama“ basiere. Die Ermittlungen dauerten zweieinhalb Jahre und wurden von drei verschiedenen Richtern geführt. Der Aufwand rund um diesen Prozess erinnerte eher an ein Kapitalverbrechen. Er vermutet eine Zweiklassen-Justiz und sieht einen Zusammenhang mit dem Ibiza-Untersuchungsausschuss, in dem Hafenecker eine wichtige Rolle spielte.

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Umstrittene Ermittlungen

Der Prozess fand am Purkersdorfer Bezirksgericht statt, wo Hafenecker und der frühere FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein wegen gefälschter Corona-Zertifikate verurteilt wurden. Jenewein bekannte sich schuldig, während Hafenecker und andere Angeklagte ihre Unschuld beteuerten. Die Strafen belaufen sich auf 2.000 Euro für Jenewein und 5.100 Euro für Hafenecker. Ein Mitarbeiter des FPÖ-Parlamentsklubs gab zu, Jenewein um gefälschte Testzertifikate gebeten zu haben, falls die echten Testergebnisse zu spät eintreffen würden. Der Richter sah „keinen leisesten Zweifel“, dass Hafenecker den Mitarbeiter zur Bestellung der Fälschungen veranlasste.

Wahlkampf und politische Manipulation

Schnedlitz vermutet, dass der Zeitpunkt des Prozesses, nur zwei Monate vor der Nationalratswahl, gezielt gewählt wurde, um der FPÖ zu schaden. Er betont, dass die FPÖ trotz dieser „Schmutzkübelkampagne“ weiterhin die Bevölkerung unterstützen werde. Schnedlitz forderte zudem Gerechtigkeit für die politische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, insbesondere gegen die Bundesregierung und die ÖVP.

Berufung angekündigt

Die Verurteilungen sind noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Hafenecker kündigte an, Berufung einzulegen. Bei Verfahren vor einem Bezirksgericht müssen Angeklagte nicht persönlich erscheinen, was sowohl Hafenecker als auch Jenewein nutzten. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, während die Verteidiger Bedenkzeit erbeten.

Fazit und Ausblick

Dieser Fall wirft weiterhin Fragen auf über die Integrität des österreichischen Justizsystems und die möglichen politischen Einflussnahmen in laufenden Wahlkampfzeiten.

Quelle

vienna.at

FPÖ Klub

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