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Peinlich: 100.000 Euro Strafe gegen SPÖ

Redaktion
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4. Februar 2024
Peter Kaiser verlegen -Sepa Media - Martin Juen
Peter Kaiser verlegen -Sepa Media - Martin Juen
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Verwaltungsgerichtshof bestätigt eine 100.000 Euro Strafe gegen die SPÖ wegen nicht verbuchter Einnahmen. Die Kärntner hatten Werbeanzeigen im Wert von über 102.000 Euro nicht als Spenden deklariert.

Contents
Strafe für IntransparenzBundespartei zur Kasse gebetenNiederlage vor HöchstgerichtGesetzesänderung als NachspielAusblick und FazitQuelle

Strafe für Intransparenz

Die SPÖ in Kärnten stand im Fokus der Kritik, nachdem festgestellt wurde, dass Werbeanzeigen für die Wiederwahl von Landeshauptmann Peter Kaiser nicht als Spenden verbucht wurden. Der Rechnungshof bemängelte die fehlende Deklaration der finanziellen Zuwendung, woraufhin der Parteien-Transparenz-Senat eine Strafe in Höhe der Werbeeinnahmen verhängte. „Um die Wiederwahl von Peter Kaiser zu sichern, haben wir uns breit engagiert, allerdings mit nachfolgenden rechtlichen Herausforderungen“, erklärt ein Sprecher der SPÖ Kärnten.

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Bundespartei zur Kasse gebeten

Nicht die Kärntner Landespartei, sondern die Bundes-SPÖ wurde zur Zahlung der Strafe aufgefordert. Diese gab an, vom Personenkomitee keine Kenntnis gehabt zu haben. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage der SPÖ ab und betonte, die Bundespartei hätte die Einnahmen ausweisen müssen. „Es war ein Fehler, diese Unterstützungen nicht in unserem Rechenschaftsbericht zu deklarieren“, räumt ein Vertreter der Bundespartei ein.

Niederlage vor Höchstgericht

Die SPÖ akzeptierte die Entscheidung nicht und zog vor den Verwaltungsgerichtshof, erlitt jedoch eine Niederlage. Der VwGH fand es unverständlich, dass die Bundespartei von den Aktivitäten nichts gewusst haben will. „Die Bestrafung der SPÖ ist unter diesen Umständen vollkommen gerechtfertigt“, bestätigt der Gerichtsbeschluss. Die Entscheidung des Höchstgerichts unterstreicht die Wichtigkeit der Transparenz in der Parteienfinanzierung.

Gesetzesänderung als Nachspiel

Infolge des Falls wurde das Parteiengesetz geändert. Zuwendungen von Personenkomitees zählen nun nicht mehr als Parteispenden, was zukünftige Finanzierungspraktiken der Parteien beeinflussen könnte. „Diese Gesetzesänderung stellt einen wichtigen Schritt zur Klarstellung der Finanzierungsregeln dar“, kommentiert ein juristischer Expert.

Ausblick und Fazit

Die Bestätigung der 100.000 Euro Strafe gegen die SPÖ durch den VwGH markiert einen Meilenstein. Während die Partei die Entscheidung kritisiert, betont der Fall die Notwendigkeit einer klaren Regelung und Offenlegung von Parteifinanzen. Die SPÖ-Kärnten verliert mit diesem Urteil massiv an Glaubwürdigkeit. 

Quelle

Exxpress

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