Kurz vor Inkrafttreten der Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen ist eine „böse“ Überraschung bekannt geworden. In Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken müssen Personen, die weder geimpft noch gewesen sind, eine FFP2 Maske tragen.
Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln, wo bisher schon ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab 15. September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte.
Schwierig zu eruieren war, wo die strengeren Sonderregelungen für Ungeimpfte im Kultursektor gelten. Denn in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf von Montagabend werden „sämtliche Kultureinrichtungen“ angeführt. Das wurde vom Sozialministerium am späteren Abend präzisiert.