
„Experten des Finanzministeriums wollen sich da nicht so festlegen: Hat eine israelische Firma eine Betriebsstätte in Wien, wären vom Auftraggeber 20% Körperschaftssteuer abzuliefern, also 107.200 Euro.
Zum Artikel auf krone.at

„Experten des Finanzministeriums wollen sich da nicht so festlegen: Hat eine israelische Firma eine Betriebsstätte in Wien, wären vom Auftraggeber 20% Körperschaftssteuer abzuliefern, also 107.200 Euro.
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