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Investigativ

Syrische Folteroffiziere unter dem Schutz des BVT

Redaktion
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7. Februar 2021
Caesar Fotos - YouTube Screenshot - Human Rights Watch sw
Caesar Fotos - YouTube Screenshot - Human Rights Watch sw
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Der Ermittlungsakt zum mutmaßlichen „Foltergeneral“ (= Operation White Milk) wird zunehmend zur Staatsaffäre. Unzählige Dokumente belegen das kontinuierliche Versagen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (= BVT) und des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (= BFA). Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine Vielzahl an Beamten und gegen einen weiteren mutmaßlichen syrischen Folteroffizier, der auch in Österreich Asyl beantragt hat. Darüber hinaus belastet eine ehemalige BFA-Beamtin das BVT schwer. Für die genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Ehemalige BFA-Beamtin packt aus

Unzählige Beamte schwiegen gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei ihren Einvernahmen. Dennoch fand die Staatsanwältin eine mutige Frau, die durch ihre Aussage wesentliche Ungereimtheiten im BVT aufgezeigt hat.

Aus den von FoB gesichteten Aktenteilen und der Aussage der ehemaligen BFA-Beamtin ergibt sich, dass BVT-Beamte in zwei Untersuchungssträngen frühe Kenntnisse über mögliche Beteiligungen an Kriegsverbrechen in Syrien verfügten. Dabei handelt es sich um die syrischen Offiziere M. A. R. (Tulpe) und K. H. (White Milk). Beide Syrer waren für den politischen Geheimdienst in Raqqa tätig und ihre Dienstzeiten sind überschneidend (März 2011 bis Juli 2012).

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Besonders heikel: In dieser Causa ist jener BVT-Beamte involviert, der bereits in der BVT-Geheimoperation „White Milk“ den vermeintlichen Foltergeneral als Quelle geführt hat. Im BVT-Fall „Tulpe“ geht es um einen weiteren syrischen Offizier, der Asyl in Oberösterreich beantragt hatte.

Im Gegensatz zu den vielen BVT-Beamten hatte die Frau keine Erinnerungslücken:

„Der Fall R. ist mir im Wesentlichen sehr gut in Erinnerung. Dies einerseits deshalb, da sich für mich gravierende Anhaltspunkte ergeben haben, welche darauf schließen lassen, dass es sich beim dem Genannten um einen Kriegsverbrecher handeln könnte. Andererseits gab es in Zusammenhang mit dieser Person Schwierigkeiten mit dem BVT.“

Asylverfahren: BVT-Beamter mit eigener Agenda

Für das BVT ist scheinbar alles möglich. Die Willkür erinnert an so manche Sequenz der Serie „Blacklist“: „In weiterer Folge erhielt ich von L., glaublich per Mail, eine Terminvorgabe für die Vernehmung des R. in Linz. L. ist dann persönlich zur RD OÖ gekommen, um einerseits bei der Asylvernehmung teilzunehmen, andererseits um R. selbst zu vernehmen. Das ist ein außergewöhnlicher Vorgang. Üblicherweise wurden in vergleichbaren Fällen die Asylwerber nach Wien gebracht. In diesem Fall war es jedoch umgekehrt, L. ist, wie bereits erwähnt, nach Linz gekommen.“


Download der Zeugenaussage: [download id=“13269″]


Wurden Hinweise auf Kriegsverbrechen bewusst verzögert?

Am 29. Jänner 2016 erfolgte im Justizministerium eine Besprechung. Bei dieser brachten Vertreter der NGO „CIJA“ Folter- und Kriegsverbrechervorwürfe gegen den vom BVT betreuten syrischen General K. H. vor. Das BVT erwähnte aber nicht, dass das Amt mit Hilfe eines weiteren Nachrichtendienstes den syrischen General von Frankreich nach Österreich mit einem Diplomatenfahrzeug bereits im Jahr 2015 eingeschleust hatte.

Auffällig ist, so ein BAK-Ermittler, dass vor der Information durch die CIJA (Besprechung am
29.01.2016) nur wenig bzw. sehr oberflächliche Ermittlungen zur Rolle des K. H.
in Syrien getätigt wurden. So heißt es in einem Zwischenbericht: „Augenscheinlich wurden vor allem Entlastungsbeweise gesucht und die Rolle der CIJA bzw. deren Belastungsmaterial kritisch hinterfragt.“

Spätestens seit dem 13. September 2016 erlangte das BVT über eine Cryptomail des
Landesverfassungsschutzes Oberösterreich Kenntnis über ein Geschäftsstück mit
Kriegsverbrecherbezug. Darin wurde M. A. R. thematisiert.

Am 13. Jänner 2017 fand eine telefonische Kontaktaufnahme mit den
niederländischen Behörden statt. Darin wurde ein möglicher Anfangsverdacht hinsichtlich
Beteiligung an Kriegsverbrechen (Konkret Folter) gegen M. A. R. kommuniziert.

Erst am 23. Jänner 2017 brachte das BVT eine Sachverhaltsdarstellung „betreffend einen in Österreich aufhältigen Asylwerber zur strafrechtlichen Beurteilung zur Kenntnis“. Dies betraf lediglich M. A. R. Das Verfahren ist nach wie vor anhängig.

Am 2. Juli 2018 erfolgte via französischer Europolstelle an alle Mitgliedsstaaten eine Anfrage zu K. H, da sich neuerlich der Verdacht gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen gegen ihn erhärtet hätte.

Eine Besprechung erfolgte erst am 1. August 2018 zwischen Staatsanwaltschaft Wien und dem dem BVT in der Causa K. H.

Unvorstellbar, aber wahr: Erst am 2. Oktober 2018 informierte das BVT den Partnerdienst Mossad offiziell, dass die Kooperation in der Causa K. H. beendet wurde.

Konfrontation

Gegenüber der Redaktion war der Beamte im vergangenen Jahr nicht bereit zu einer Stellungnahme. Es verwies auf ein aktuelles Ermittlungsverfahren. Daher wurde die Publikation eines Folgeartikels über Monate hinweg hinausgezögert.

In seiner Einvernahme begründet er seine Sicht der Dinge wie folgt: “Ich habe größte Bedenken, dass das publik werden von Informationen über die Kooperation mit Partnerdiensten die Beziehungen zu denselben beinträchtigen bzw. die politische Beziehungen zu dem jeweiligen Land, was aus meiner Sicht zur Gefährdung der inneren Sicherheit führen könnte.”


Folterungen in Syrien

„In neunmonatiger Recherche konnten einige Geschichten hinter den mehr als 28.000 Fotos aufgedeckt werden, die in syrischen Regierungsgefängnissen verstorbene Menschen zeigen, so Human Rights Watch in einem veröffentlichten Bericht mit Begleitvideo. Die Bilder wurden aus Syrien herausgeschmuggelt und erreichten die Öffentlichkeit erstmals im Januar 2014.“ (Human Rights Watch)

Der 86-seitige Bericht „If the Dead Could Speak: Mass Deaths and Torture in Syria’s Detention Facilities“ 

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