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Kommentar

Quellenschutz: Warum befragt das BAK einen Herausgeber?

Alexander Surowiec
18. Dezember 2019
Trotz Quellenschutz - Warum befragt das BAK einen Herausgeber - Foto pixabay
Trotz Quellenschutz - Warum befragt das BAK einen Herausgeber - Foto pixabay
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Stasi-Methoden sind „old school“. Es gibt heutzutage steilere Möglichkeiten.

Ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich letzte Woche, am 12. Dezember 2019, ein gelben Brief erhalten habe. Absender: Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, kurz BAK. Grund: Ladung als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren, und zwar für den Montag, 16. Dezember 2019. Genauer gesagt, ging es um die „Fass ohne Boden“-Enthüllung „Mezzo-Verschlussakt: Operation “Daviscup” – Beamte vom Bundeskriminalamt und der Finanzpolizei involviert.“ Im ersten Moment dachte ich mir: „Was soll das, ich habe doch noch nie eine Person korrumpiert. Was wollen die von mir?“

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Die Methoden des BAK sind in der Tat mittlerweile zum Diskutieren. Erst vor ein paar Wochen wurde ausgiebig über die Behörde berichtet, man erinnere sich nur an die Causa Krisper. Und nein, es war keine positive Berichterstattung für die Korruptionsjäger. Weder für den Leiter des BAK, noch für die Beamten des BAK, die ja einen so „tollen Vorschlag“ hatten. Die Idee des BAK hat gelautet, die Handys der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper und einer „Presse“-Redakteurin beschlagnahmen zu lassen, um in Erfahrung zu bringen, ob es einen oder mehrere Beamte im BVT gäben würde, die als Maulwürfe Informationen an Redaktionen und Abgeordnete weitergeben.

Bist du jetzt sprachlos? Aber geh komm, das ist Österreich. Hier ist alles möglich.

Die Abgeordnete hat daher einen Antrag eingebracht und sich auf Facebook zu Wort gemeldet: „Denn die „Anregung“ des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung (BAK), die Mobiltelefone von der „Presse“-Journalistin A. T. und mir zu beschlagnahmen, ist eine demokratiepolitische Grenzüberschreitung gewesen und hätte einen massiven Eingriff in das freie Mandat einer Abgeordneten sowie das Redaktionsgeheimnis einer Medienvertreterin dargestellt. Gut, dass im Innenministerium erkannt wurde, dass diese Anregung ,besser unterblieben wäre‘.“

Starkes Stück vom BAK, so gesehen, ist ja meine Ladung als Zeuge ja nur die Light-Version, was Krisper und A. T hätte widerfahren können.

Um wieder auf das BAK in meiner Causa zurückzukehren: Zwar wurde ich sowohl telefonisch, als auch bei der Einvernahme über meine Rechte aufgeklärt, insbesondere über den Passus, „wenn Sie Medieninhaber, Medienmitarbeiter oder Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes sind und Informationen über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährmannes von Beiträgen und Unterlagen oder Mitteilungen, die Ihnen im Hinblick auf Ihre Tätigkeit gemacht wurden, aussagen sollen.“ Ich habe es positiv gesehen, immerhin wollte das BAK mir mein Handy nicht wegnehmen. Und ja, während der Zeugenaussage habe ich mir sehr wohl gedacht: „Ist das jetzt ein Scherz? Versteckte Kamera?“

Und ja, selbstverständlich habe ich von diesem Passus Gebrauch gemacht. Aber jetzt wird es abenteuerlich: Der BAK-Beamte wollte bei meiner Ladung im Namen der Staatsanwältin in Erfahrung bringen, ob ein Beamter der Exekutive Dokumente an Fass ohne Boden geleakt hat. Und ehrlich gesagt, finde ich diese Frage nach wie vor ungeheuerlich.

Warum in aller Welt sollte ich jemals eine Quelle von Fass ohne Boden gegenüber einer Behörde nennen? Dies nennt man im Jargon „Informantenschutz“, sprich das sogenannte Redaktionsgeheimnis. Unabhängig davon, dass die § 157 StPO „Aussageverweigerung“ klar regelt, kann man darüber hinaus auch noch das Mediengesetz (§ 31 MedienG „Schutz des Redaktionsgeheimnisses“) zur Hand nehmen. Und statt der Frage nachzugehen, wer das Dokument „Fass ohne Boden“ zur Verfügung gestellt hat, sollte die Staatsanwältin lieber der Frage nachgehen, welcher Beamte ist Teil der Soko-Tape und hat schon vor Jahren mit dem Ibiza-Detektiv zusammengearbeitet. Gab es Beamte, die finanziell durch die Kooperation mit ausgesourcten Sicherheitskräften profitiert haben.

Es gäbe für das BAK Ermittlungsansätze ohne Ende, alleine auf unserer investigativen Rechercheplattform, beispielsweise denke ich an einen weiteren Kriminalbeamten mit dubiosen Methoden. Der Undercover-Beamte „R.“, siehe auch Ibiza-Drahtzieher ermöglicht Kripo-Drogendeal. Auch dieser Beamte hat mit dem Ibiza-Detektiv intensiv zusammengearbeitet. So gesehen, sind es schon drei. Ein Finanzbeamter und ein Kriminalbeamter, siehe Mezzo, und dann noch der Undercover-Polizist. Streng genommen vier, da bei Mezzo von einem Beamten berichtet wurde, der 10.000 Euro Schmiergeld pro Monat erhalten hat. Aber nein, die glorreiche Idee eines Beamten lautet, mit der Zustimmung einer Staatsanwältin, einen Medieninhaber zu sich ins BAK zu zitieren und ihn nach seiner Quelle zu fragen.

Ich bin selbstverständlich meiner Pflicht als Zeuge nachgekommen, es war mir auch eine Ehre. Schließlich zähle ich mich nun zum BAK-Club von Steffi Krisper und A. T.

Eines möchte ich an dieser Stelle auf jeden Fall klar stellen. Wir als Redaktion nehmen keinen Informationen von ermittelnden Beamten an, weder von Polizeibeamten, noch von Staatsanwälten. Wir kontaktieren nicht Beamte und bitten diese, uns Dokumente auszuhändigen. Auf Deutsch: Fass ohne Boden stiftet keine Beamten zur Verletzung eines Amtsgeheimnisses an.

Ich sehe es daher gelassen und freue mich auf die kommenden Enthüllungen, insbesondere über die Storys zum BAK, BVT und BK.

Foto: Stafford Green – pixabay

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