Auf einen Blick: Der ehemalige Offizier des syrischen Regimes, Moussab Abou Rokbh (auch Musab Abu Rukba), wurde vom Landesgericht Wien zu acht Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und geschlechtlicher Nötigung an 21 Zivilisten in Raqqa verurteilt. Weil das Urteil nicht rechtskräftig war und keine Fluchtgefahr gesehen wurde, blieb er auf freiem Fuß – setzte sich jedoch aus Österreich ab und tauchte in Syrien unter. Nun wurde er dort festgenommen. Was im Sommer 2016 als verheerendes Behördenversagen begann, liest sich heute wie ein politischer Krimi der Extraklasse.
Das große Ganze: Moussab Abou Rokbh, einst hochrangiger Offizier der syrischen Polizei und des politischen Geheimdienstes unter Baschar al-Assad in Raqqa, wurde am Landesgericht Wien schuldig gesprochen. Dank einer fatalen Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, das keine Fluchtgefahr erkennen wollte, befand er sich auf freiem Fuß.
Die aktuellen Entwicklungen: Die Begründung der OLG-Richter, es bestehe keine Fluchtgefahr, entlarvt die Naivität und den Realitätsverlust des hiesigen Justizapparates.
- Unmittelbar nach der Urteilsverkündung nutzte der verurteilte Verbrecher die Gunst der Stunde, setzte sich am 29. Juli über die Türkei in Richtung Syrien ab und ließ sich in seiner Heimat als „ehrenwerter Sohn“ feiern.
- Während die rot-weiß-roten Verantwortungsträger wegschauten, griff das Ausland durch: Die staatliche syrische Nachrichtenagentur SANA meldete die Festnahme des Ex-Geheimdienstlers und Ex-Polizeichefs wegen Terrorverdachts durch den Inlandsgeheimdienst.
So kam es dazu: Der Fall wurzelt tief in einem Sumpf behördlicher Kompetenzstreitigkeiten und vertuschten Akten. Bereits im August 2016 schlug das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Alarm und ersuchte das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Oberösterreich um Hilfestellung. Rund 30 Doppelseiten Interneteinträge dokumentierten damals die Verstrickungen des Asylwerbers in grauenhafte Folterpraktiken und seine Tätigkeit als stellvertretender Leiter einer Geheimdienstabteilung in Al-Raqqa. Doch statt konsequent durchzugreifen, schob man die Akten hin und her.
Das behördliche Chaos: Im September 2016 zog das BVT, Vorgänger des heutigen DSN, die Ermittlungen an sich, weil Verbindungen zu einem bestehenden Akt im Nachrichtendienst-Referat bestanden. Der zuständige LVT-Beamte hatte den Sachverhalt per Cryptomail übermittelt und war danach nicht mehr mit dem Fall befasst – ein Vorgehen, das selbst er als unüblich bezeichnete. Normalerweise hätte das LVT nach einer Anfrage an das BVT die Ermittlungen fortgesetzt, Beweise verifiziert, Zeugen befragt und den Kontakt zur Staatsanwaltschaft gesucht, um Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen zu beantragen. Stattdessen endete die operative Tätigkeit des LVT abrupt.
Die Inkompetenz geht weiter: Das operative Chaos spitzte sich in den Folgejahren zu. Als das BFA im Herbst 2018 wiederholt und dringend eine Gefährlichkeitsprognose einforderte, herrschte pure Konfusion. Der zuständige LVT-Beamte wies die BFA-Vertreter schroff an, Anfragen künftig ausschließlich an das BVT zu richten, weil dort der „Aktbesitz“ lag. Brisant dabei: Die Staatsanwaltschaft hatte ein Verfahren nach § 321b StGB (Tätigkeit für einen ausländischen Nachrichtendienst) zuvor eingestellt – angeblich in Kenntnis brisanter Menschenrechtsberichte von Human Rights Watch.
Tiefer eintauchen: Ein tieferer Blick in die damalige BVT-Struktur und in die Akten offenbart, wie intransparent die Causa intern behandelt wurde. Aus einem ursprünglich mit „Geheim“ klassifizierten Aktenvermerk vom 28. September 2016 geht hervor, wie ungeniert sich Moussab Abou Rokbh bei seiner Erstbefragung über seine Zeit beim politischen Geheimdienst äußerte.
- Er gab unumwunden zu, als stellvertretender Leiter einer Außenstelle für Vernehmungen zuständig gewesen zu sein und das berüchtigte Folterwerkzeug des „fliegenden Teppichs“ detailliert gekannt zu haben.
- Die kafkaeske Logik des syrischen Offiziers kannte keine Grenzen: Während er schwere Folter abstritt, räumte er ein, dass „leichte Folter“ – wie das Ausziehen von Häftlingen und das Bespritzen mit Wasser – für ihn völlig in Ordnung gewesen sei.
- Gleichzeitig pflegte er enge Kontakte zu anderen in Österreich untergetauchten Ex-Offizieren des syrischen Regimes, darunter Oberstleutnant Abdalmalek Aloush in Wien sowie Brigadegeneral Zyad Almadani und Oberst Talal Alsayd im Burgenland.
Zwischen den Zeilen: Dass dieses Netzwerk jahrelang unbescholten im Alpenland agieren konnte, ist das Resultat einer völlig verfehlten Asyl- und Sicherheitspolitik.
- EU-zentralistische Träumereien und bürokratische Selbstgefälligkeit verhinderten jeden wirksamen Schutz der Bevölkerung vor eiskalten Akteuren aus Bürgerkriegsregionen.
- Anstatt radikal auszuweisen und konsequent zu überwachen, verstrickten sich die österreichischen Behörden in Zuständigkeitsdebatten, während die mutmaßlichen Kriegsverbrecher ihre Aufenthaltsrechte feierten.
FoB exklusiv: Besonders peinlich für den Justizstandort Wien ist der Umstand, dass ein geheimer Aktenvermerk über diese Einvernehmungen im offiziellen EDIS-Akt der Causa „TULPE“ auf wundersame Weise fehlte und erst durch forensische Sicherungen von WKStA-Ermittlern in E-Mail-Verteilern und Serverpfaden des ehemaligen BVT sichergestellt werden musste. Der Vermerk lag zwar im digitalen Backup und in den Postfächern einzelner Beamter, war aber aus dem offiziellen Akt verschwunden. Erst die akribische Auswertung beschlagnahmter Datenbestände brachte das Puzzleteil ans Licht.
Zwischen den Zeilen: Am Ende brauchte es ausgerechnet das jetzige syrische Regime, um jenen Mann einzufangen, den die Wiener Justiz als harmlos eingestuft und auf freien Fuß gesetzt hatte. Während die österreichischen Richter keine Fluchtgefahr erkennen wollten, korrigierte die syrische Realität das weltfremde Urteil auf brutalste Weise. Der Fall entlarvt das Totalversagen einer politischen Kaste, die Ideologie über Hausverstand und Sicherheit stellt.
- Fehlendes Unrechtsbewusstsein: Österreichische Behörden ignorierten monatelang Warnungen internationaler Menschenrechtsorganisationen und die eigenen Internetrecherchen.
- Justizielles Totalversagen: Das OLG Wien schuf durch die Aufhebung der U-Haft die juristische Grundlage für die Flucht des verurteilten Straftäters.
- Versteckte Netzwerke: Ehemalige syrische Geheimdienstler und Polizeioffiziere bauten in Österreich ungehindert Kontaktstrukturen auf.
Warum das wichtig ist: Wenn der eigene Rechtsstaat Verbrecher hofiert und das Ausland einschreiten muss, um elementare Gerechtigkeit herzustellen, hat das System seine Daseinsberechtigung verwirkt.
Offene Fragen: Seine Rückkehr wirft erhebliche Fragen auf bezüglich seiner Flucht aus Österreich, seiner Einreise nach Syrien, der Rolle und dem Wissen der syrischen Behörden sowie dem weiteren Umgang mit den Vorwürfen und dem Gerichtsverfahren.
Österreich ist der Spielplatz für Despotenhelfer geworden.
Frank sagt:

