Sujetbild Frau - Rose - Robert Balog - Pixabay

Belgien führt Arbeitsverträge für Prostituierte ein

Redaktion
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In Belgien können Prostituierte bald reguläre Arbeitsverträge erhalten. Das belgische Parlament hat ein Arbeitsgesetz für die Branche verabschiedet, das ihnen sozialversicherte Arbeitsverhältnisse ermöglicht.

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Revolution im Sektor

Sexarbeit ist in Belgien seit zwei Jahren nicht mehr strafbar. Jetzt werden Prostituierte bald die gleichen sozialen Rechte genießen wie andere Arbeitnehmer aus anderen Branchen. Es ist ein innovativer Versuch, den Sektor zu regulieren. Doch nicht jeder ist davon überzeugt.

Hostessen-Bars und erotische Massagesalons bewegten sich bislang in einer rechtlichen Grauzone. Sexarbeiter wurden bar bezahlt oder mit Kellnerverträgen beschäftigt. Das öffnete dem Missbrauch Tür und Tor, so die Befürworter des Gesetzes.
 

Vergleich zu Vorarlberg

Vergleich zu der Regelung in Vorarlberg: Vorarlberg das Land mit den strengsten Prostitutionsgesetzen. Dort ist Prostitution nur in bewilligten Bordellen erlaubt, wobei aber bis jetzt (Stand Juli 2011) kein Bordell bewilligt wurde, sodass faktisch ein Prostitutionsverbot gilt.

Klare Regeln für den Sektor

Mit der Entkriminalisierung bestimmter Formen der Zuhälterei will die Regierung in Belgien nun den Sektor klar regeln. Ein Statut soll die spezifischen und einzigartigen Aspekte der Sexarbeit berücksichtigen. Zudem wird der Zugang zu Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Mutterschaftsurlaub gewährleistet.

Arbeitgeber müssen ihr Strafregister überprüfen lassen, eine Betriebsgenehmigung einholen und ihren Sitz in Belgien haben. Außerdem müssen sie das Recht ihrer Angestellten respektieren, Kunden abzulehnen und sexuelle Handlungen jederzeit zu beenden.

„Wir haben damit kein Problem, bei uns ist alles legal. Die Damen sollen sich aussuchen können, mit welchem Kunden sie es machen wollen. Das ist hier jetzt schon der Fall“, sagt Kris, Miteigentümer eines Erotiksalons.

Kritik an der Reform

Die Reform ist jedoch nicht unumstritten. Feministische Vereinigungen prangern eine Kommerzialisierung des weiblichen Körpers an. Der Gesetzestext berücksichtigt zudem nicht die Situation von Migrantenprostituierten und Opfern von Menschenhandel. Ohne Arbeitserlaubnis können sie nach dem neuen Gesetz nicht beschäftigt werden.

„Das wird die Zuhälter und Menschenhändler begünstigen, die in Belgien bereits eine enorme Straffreiheit genießen“, sagt Mireia Crespo, Direktorin von isala, einem Verein zur Unterstützung von Prostituierten in prekären Situationen.

Fazit und Ausblick

Viele Experten halten diese Reform jedoch für den realistischsten Ansatz. „Sexarbeit existiert. Und wenn sie nicht offen praktiziert wird, wird sie im Untergrund existieren“, sagt Karin Van Der Elst, Besitzerin der Villa Tinto in Antwerpen.

Quelle

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