Der Nationalrat hat neue Überwachungsbefugnisse beschlossen und erkennt erst danach, wie gefährlich das Instrument ist. Statt klarer Strafdrohungen gibt es nun Entschließungen, Prüfaufträge und Ministerratsmitteilungen. Die Reihenfolge ist pervers: Erst die Macht, dann die Sorge. Das Parlament beruhigt sich selbst, während die Software faktisch vor der Tür steht.
Aktueller Anlass: Nach dem Gesetzesbeschluss zu erweiterten Überwachungsmaßnahmen folgt am 12. Dezember 2025 eine Entschließung des Nationalrates zur Missbrauchsprävention. Am 7. Jänner 2026 taucht das Thema erneut im Ministerrat auf, ohne verbindliche Konsequenzen.
Wer sagt was:
- Nationalrat: Missbrauch neuer Überwachungsbefugnisse müsse angemessen strafbar sein.
- Bundesregierung: Man werde prüfen, ob das Strafrecht angepasst werden müsse.
- Ministerrat: Kenntnisnahme, Mitteilung, Resolution, keine Vorlage, kein Gesetz und keine Frist.
Hintergrund: Mit dem sogenannten Messenger Gesetz wurde eine Software Lösung ermöglicht, die tief in private Kommunikation eingreift. Auf „Messenger-Gesetz: Die Liste“ ist dokumentiert, wie weitreichend diese Befugnisse sind und welche politischen Akteure sie ermöglicht haben. Erst nachdem das Gesetz beschlossen ist, wächst im Parlament offenbar das Bewusstsein, dass diese Macht missbraucht werden kann. Diese Erkenntnis kommt zu spät.
Im Detail:
- Die Entschließung des Nationalrates ist kein Schutzinstrument, sondern ein Beruhigungsmittel.
- Sie schafft keine neue Strafbarkeit, sie setzt keine Frist, sie verpflichtet niemanden. Der Hinweis, man müsse vor Erlass der technischen Verordnung noch über Strafrecht nachdenken, offenbart das eigentliche Problem: Die Software ist gefährlich genug, dass man nachträglich Absicherungen erfinden muss.
- Der Ministerrat vom 7. Jänner 2026 verstärkt diesen Eindruck. Statt eines konkreten Gesetzesentwurfs gibt es Mitteilungen und Resolutionen. Politische Selbstvergewisserung ersetzt rechtliche Konsequenz. Die Macht bleibt, die Verantwortung wird vertagt.
Was zu tun ist: Ein Rechtsstaat, der Überwachung ernst meint, hätte die Strafbarkeit vor den Eingriff gestellt. Nötig wäre eine eigenständige Strafnorm mit klarer Tatumschreibung, hohem Strafrahmen und transparenter Kontrolle.
Warum das wichtig ist: Diese Abfolge ist kein Zufall, sondern ein Muster. Erst wird ein hochriskantes Instrument beschlossen. Dann erkennt man öffentlich dessen Gefährlichkeit. Schließlich beruhigt man Bürger und Abgeordnete mit Entschließungen, Prüfaufträgen und Ministerratsnoten. Genau das macht die Situation pervers. Der Nationalrat signalisiert indirekt, dass er selbst dem eigenen Gesetz nicht traut.
Quelle:
Ministerrat


