Geldregen für Akademien

Üppiger Millionenregen für Parteiakademien trotz hoher Rücklagen.

Kanzler Christian Stocker - Sepa Media - Runway Michael Indra
Redaktion

In drei Sätzen: Das Bundeskanzleramt lässt pünktlich zum Jahresstart die Millionen für die parteieigenen Denkfabriken regnen. Während die Steuerzahler die Teuerung stemmen, sichern sich die Parlamentsparteien ihren Anteil am 12-Millionen-Euro-Kuchen für das Jahr 2026. Ein wunderbares Beispiel dafür, dass politische Bildungsarbeit vor allem dann floriert, wenn das Geld ohne echte Rückzahlungspflicht vom Staat kommt.

Der Anlass: Am 3. Februar 2026 stellte Bundeskanzler Christian Stocker den offiziellen Antrag, die Förderungswürdigkeit der fünf Parteiakademien für das laufende Jahr festzustellen. Es ist der alljährliche bürokratische Liebesbrief der Regierung an die eigenen Akademien, um die Auszahlung der Millionen-Grundbeträge bis zur gesetzlichen Frist am 15. Februar sicherzustellen.

Wer sagt was: Bundeskanzler Christian Stocker beantragt, dass die Bundesregierung feststellen wolle, dass die Rechtsträger wie das „Dr. Karl Renner-Institut“ oder „FREDA – Die Akademie“ die Voraussetzungen erfüllen und somit einen „Förderungsanspruch haben“. Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wird ermächtigt, die „erforderlichen Veranlassungen zu treffen“, während der Rechnungshof trocken anmerkt, dass die Akademien auf Millionen an „nicht verbrauchten Fördermitteln“ sitzen.

Die Doppelmoral: Man preist die „staatsbürgerliche Bildungsarbeit“, während einige Akademien in Wahrheit Rücklagen horten, die sie laut Rechnungshof eigentlich zurückzahlen müssten. Während das Budget 2024 massiv auf 12 Millionen Euro erhöht wurde, blieben bei Instituten wie dem Renner-Institut allein im Jahr 2022 rund 1,81 Millionen Euro ungenutzt liegen.

Zwischen den Zeilen: Wenn es um die eigenen Akademien geht, kennt die Effizienz der Verwaltung keine Grenzen. Kritik der obersten Finanzprüfer an gesetzwidrigen Rücklagen wird so professionell ignoriert, als wäre der Rechnungshofbericht lediglich eine unverbindliche Empfehlung in einem Werbeprospekt.

Follow the money: Insgesamt 12.000.000 Euro sieht das Bundesfinanzgesetz 2026 für diesen Zweck vor, was einer Steigerung von 14,3 Prozent gegenüber den Vorjahren entspricht. Jede der fünf Akademien erhält einen fixen Grundbetrag von 1.104.000 Euro, völlig ungeachtet der Tatsache, dass sich die nicht verbrauchten Mittel der Institute zwischen 2018 und 2022 fast verdoppelt haben.

Go Deeper: Das System der Selbstbedienung ist tief verwurzelt: Das Bundeskanzleramt unterließ es laut RH-Bericht sogar, gesetzwidrig verwendete Mittel zurückzufordern. Die Politik weigert sich standhaft, eine Rückzahlungsverpflichtung für jene Millionen einzuführen, die in den Akademien ungenutzt liegen bleiben.

Warum das wichtig ist: Nach geltender Gesetzeslage müssen bewilligte Fördermittel im selben Jahr vollständig verbraucht werden. Der Rechnungshof fordert deshalb klare gesetzliche Nachschärfungen: Bildungseinrichtungen sollen verpflichtet werden, nicht verbrauchte Mittel zurückzuzahlen. Und auf diese Nachschärfung werden wir alle wohl noch länger warten.

Quellen:

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