Fass ohne BodenFass ohne Boden
Notification Show More
Font ResizerAa
  • Investigativ
  • Über FoB
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Politischer Islam
  • Presse
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Spenden
Reading: Donaustadt: Zeche geprellt – Festnahme nach Widerstand gegen Polizei
Font ResizerAa
Fass ohne BodenFass ohne Boden
Suche
  • Investigativ
  • Über FoB
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Politischer Islam
  • Presse
  • Cookies
  • Datenschutz
  • Spenden
Follow US
Copyright © 2016-2024 Fass ohne Boden
Allgemein

Donaustadt: Zeche geprellt – Festnahme nach Widerstand gegen Polizei

Redaktion
Redaktion
2. Dezember 2017
Festnahme nach Widerstand gegen Polizei
Festnahme nach Widerstand gegen Polizei
SHARE

Polizisten des Stadtpolizeikommandos Donaustadt wurden gestern in der Nacht in die Erzherzog-Karl-Straße gerufen. Laut Aussendung wollten zwei Gäste eines Restaurants die Rechnung nicht bezahlen. Die Beamten klärten gerade den Sachverhalt, als einer der beiden Gäste (36) einen der Polizisten zuerst mit der rechten und anschließend mit der linken Hand auf die Schulter schlug.

Handschellen klickten: Festnahme nach Widerstand gegen die Staatsgewalt

Der 36-jährige Tatverdächtige wurde festgenommen, leistete aber weiterhin Widerstand und verletzte den Beamten dadurch an der Hand. Die 33-jährige weibliche Begleiterin des Tatverdächtigen versuchte, dem 36-Jährigen während der Festnahme zu helfen und wurde anschließend nach dem Verwaltungsstrafgesetz ebenfalls festgenommen. Der Polizist konnte seinen Dienst weiter versehen.

- Digital Nakam Werbung -
Werbung - Digital NakamWerbung - Digital Nakam
Donaustadt Zeche geprellt - Festnahme nach Widerstand gegen Polizei
Donaustadt: Zeche geprellt – Festnahme nach Widerstand gegen Polizei

Zur Aussendung auf LPD Wien

Exkurs: § 269. Widerstand gegen die Staatsgewalt

„(1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Amtshandlung nötigt.

(3) Als Amtshandlung im Sinn der Abs. 1 und 2 gilt nur eine Handlung, durch die der Beamte als Organ der Hoheitsverwaltung oder der Gerichtsbarkeit eine Befehls- oder Zwangsgewalt ausübt.

(4) Der Täter ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn die Behörde oder der Beamte zu der Amtshandlung ihrer Art nach nicht berechtigt ist oder die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt.“

Zum § 269 StGB

Newsletter anmelden

Bleib steil und informiert!

By signing up, you agree to our Terms of Use and acknowledge the data practices in our Privacy Policy. You may unsubscribe at any time.
Share This Article
Facebook Whatsapp Whatsapp
Keine Kommentare Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Gönn dir diese Artikel

Kein Geld - andranik123 - Adobe Stock - FoB
Allgemein

Doppelbudget als Debakel

Redaktion
Redaktion
17. Juni 2025
Sujetbild F-16 Thunderbird - Military Material - Pixabay
Allgemein

Krieg in der Ukraine: Stimmen aus Kirov

Redaktion
Redaktion
20. Juli 2024
Andreas Babler - SEPA MEdia - Martien Juen
Allgemein

Linksbündnis-Sieg in Frankreich inspiriert SPÖ

Redaktion
Redaktion
9. Juli 2024
Einwilligung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwillligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
News - Adobe Stock - wayhome.studio - FoB
Werde smarter in drei Minuten.
News Hub. Hart. Fair. Steil.

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?