In einer wegweisenden Entscheidung hat die Koalition auf die Bedenken von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) reagiert. Sie plant eine Reform der Gemeinnützigkeit, die eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit ermöglicht. Dies könnte einen bedeutenden Wandel im Umgang mit Spenden und gemeinnützigen Vereinen darstellen.
Die Koalition aus ÖVP und Grünen hat eingelenkt und einen Schritt zur Anpassung der Gemeinnützigkeitsreform unternommen. Nach Kritik von NGOs hat sie einen Abänderungsantrag vorgelegt, der die aufschiebende Wirkung bei einer Beschwerde gegen den Widerruf der Spendenabsetzbarkeit gewährleistet.
„Das ist ein großer Sieg für Transparenz und Fairness im gemeinnützigen Sektor,“ kommentierte ein Sprecher der NGO-Allianz. Die Bedenken richteten sich gegen die Möglichkeit, dass Organisationen ohne Rechtsverfahren die Spendenabsetzbarkeit entzogen werden könnte.
Laut Finanzministerium bleibt durch den Abänderungsantrag die Spendenbegünstigung während des Rechtsmittelverfahrens aufrecht. „Das gibt den Spendern Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen in das System,“ erklärte ein Vertreter des Ministeriums.
Diese Neuerung zielt darauf ab, den Rechtsschutz effizienter zu gestalten und zugleich Missbrauch zu verhindern. Eine Balance zwischen der Unterstützung legitimer gemeinnütziger Aktivitäten und der Verhinderung von Missbrauch sei erzielt worden.
Ab nächstem Jahr können alle gemeinnützigen Vereine, die die Kriterien erfüllen, als spendenbegünstigte Einrichtungen anerkannt werden. Besonders in den Bereichen Bildung, Sport, Kunst und Kultur wird ein positiver Effekt erwartet. „Das ist eine Chance für eine breitere Unterstützung in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen,“ schloss ein Kulturvertreter ab.
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