In drei Sätzen: Ein kürzlich veröffentlichter parlamentarischer Bericht des Justizministeriums (Anfragebeantwortung 5610/AB) offenbart erstaunliche Einblicke in die zahnmedizinische Versorgung in österreichischen Justizanstalten. Während draußen im Land Patienten monatelang auf Kassenplätze warten, läuft die zahnärztliche Maschinerie im harten Vollzug auf Hochtouren. Massiven Kontrollmängel, spürbare Kosten und einem frisch verordneten 6-Prozent-Regelwerk.
Die harten Fakten:
- Flächendeckende Versorgung: Ende 2025 verfügten insgesamt 27 Justizanstalten und forensisch-therapeutische Zentren über eigene Zahnordinationen – von Asten bis Wien-Simmering.
- Massiver Andrang: Im Jahr 2025 wurden 20.622 zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen an Insassen durchgeführt. Spitzenreiter sind die JA Wien-Josefstadt (1.442), Hirtenberg (1.499) und Graz-Jakomini (1.255).
- Zahnersatzkosten: Allein für Zahnersatz im Jahr 2025 schlägt sich laut Beilage ein Betrag von 19.640,72 Euro zu Buche (unter anderem bei Anstalten wie Korneuburg, Innsbruck, Schwarzau, St. Pölten, Hirtenberg und Wels).
Hygienemängel und veralteter Strahlenschutz: Besonders brisant ist das Ergebnis der chefärztlichen Visiten im Jahr 2025. Fast flächendeckend stießen die Prüfer bei ihren Kontrollen auf erhebliche Mängel:
- Linz, Krems, Graz-Jakomini, Klagenfurt, Leoben, Wien-Josefstadt, Innsbruck: Hier gab es akute Rügen im Bereich Hygiene und teilweise lückenhafte Dokumentation.
- Stein, Schwarzau, Hirtenberg, Sonnberg, Wels: Mängel beim Strahlenschutz.
- Ried im Innkreis: Neben dem Handbuch fehlte sogar die behördliche Genehmigung.
- Suben: Beanstandungen an der Dentaleinheit und der Prothetik.
Wer sagt was: Das Justizministerium beschwichtigt zwar, dass „nahezu alle Beanstandungen bereits behoben“ wurden – wirft damit aber die Frage auf, wie es überhaupt so weit kommen konnte.
6 % Benützungsgebühr für Zahnärzte: Lange Zeit lief die Infrastrukturnutzung in den Justiz-Ordinationen offenbar ohne einheitliche finanzielle Beteiligung der externen Zahnärzte. Das hat sich geändert:
- Der Erlass: Im August 2025 wurde ein Mustervertrag per Erlass an alle Vollzugseinrichtungen übermittelt.
- Die Quote: Neu abgeschlossene Kooperationsverträge sehen eine Benützungsgebühr von 6 % der gestellten Honorarnote vor.
- Der Hintergrund: Die Gebühr soll Räumlichkeiten, Inventar, Betriebsmittel und die erforderliche Servicierung abgelten.
Wer zahlt die Zähne?
Need to know:
- Kostenbeteiligungsmodelle für Insassen, die über den gesetzlichen Kassenstandard hinausgehen (wie Implantate oder hochwertige Kronen), sucht man laut Ministerium vergeblich. Gemäß dem Äquivalenzprinzip orientiert sich die Behandlung an den aktuellen medizinischen Leitlinien und dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Da Zahnärzte in den Anstalten selbstständig tätig sind und nach der Honorarordnung der österreichischen Zahnärztekammer abrechnen, bleiben weitergehende Kostenmodelle für Häftlinge vom Tisch – sie haben sich „nicht als durchführbar erwiesen“.
Warum das wichtig ist: Das System der Zahnmedizin innhalb der Justizanstalten funktioniert, statistisch gesehen beeindruckend mit über 20.000 Behandlungen. Doch die Mängelliste der Chefvisiten zeigt, dass der Staat bei der internen Qualitätskontrolle lange weggeschaut hat. Die neue 6-Prozent-Gebühr ist ein erster Schritt zur Monetarisierung der bereitgestellten Infrastruktur.
Quelle: 5610/AB (XXVIII. GP)

