Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) verkauft die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Hygieneartikel als sozialen Meilenstein. Die Maßnahme garantiert jedoch keine niedrigeren Preise, da der Handel die Differenz als Gewinn einbehalten kann. Statt gesetzlicher Preiskontrollen setzt die Regierung lediglich auf eine unverbindliche Beobachtung durch die Wettbewerbsbehörde.
Aktueller Anlass: Die Regierung streicht ab 1. Jänner 2026 die Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel.
Wer sagt was:
- Holzleitner: „Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel sind kein Luxus, sondern eine tägliche Notwendigkeit.“
Hintergrund:
- Bisher fallen zehn Prozent Umsatzsteuer auf Tampons, Binden und Kondome an.
- Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erhält lediglich eine Prüfoption bei Verdachtsmomenten.
Im Detail: Die Ministerin verspricht „soziale Fairness“ und „Selbstbestimmung“. Der Marktmechanismus wird dabei ignoriert. Ohne gesetzlichen Preiszwang subventioniert der Steuerzahler potenziell die Margen der Handelsketten. Die BWB kann prüfen, eine automatische Rückzahlung an die Kunden gibt es nicht.
Die Berechnung:
- 10 Prozent: Bisherige Steuerlast, die der Staat abgibt.
- 0 Prozent: Neue Steuerlast ab 2026.
- Unbekannt: Tatsächlicher Preisvorteil für den Bürger.
Was zu tun ist: Einführung einer gesetzlichen Weitergabepflicht für Steuerersparnisse im Einzelhandel.
Warum das wichtig ist: Symbolpolitik auf Kosten des Budgets stärkt Konzerne, nicht die Kaufkraft der Bürger.
Quellen:
ots.at

