„Österreichs Staatsbürgerschaft ist kein Ramschartikel.“ Mit diesen Worten sorgt Niederösterreichs Sicherheitslandesrat Christoph Luisser (FPÖ) aktuell für politischen Wirbel. In einer Pressekonferenz fordert er eine tiefgreifende Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes und konfrontiert den Bund mit einer Reihe an konkreten Maßnahmen, die teils heftig diskutiert werden.
Aktueller Anlass: Einbürgerungen trotz Gewaltverbrechen
- Ein Kosovare mit Vorstrafe wegen Beihilfe zum Mord wurde eingebürgert
- Ein achtfach verurteilter Türke samt Familie erhielt nach Tilgung der Strafen die Staatsbürgerschaft
Berechnung: Schluss mit Statistik-Schönfärberei
Luisser verlangt eine Neudefinition der Einkommensbewertung. Familienbeihilfe und AMS-Leistungen sollen nicht länger ausreichen. Künftig sollen nur aktiv erwirtschaftete Einkommen gelten – rückblickend auf mindestens fünf volle Jahre.
Hintergrund: Bundesgesetz bremst Länder aus
Laut Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Michael Geistlinger ist das Land NÖ gezwungen, Einbürgerungen auch dann mitzutragen, wenn eigene Kriterien nicht erfüllt sind. Der Bund drücke sich vor der Verantwortung und verhindere effiziente Integrationspolitik auf Landesebene.
Im Detail: Diese Punkte will Luisser ändern
- Keine Staatsbürgerschaft bei schweren Vorsatzdelikten wie Mord, Vergewaltigung oder Terror
- Wartezeiten bei Verurteilungen verlängern
- Kein Pass für Asylwerber oder drastisch längere Wartefristen
- Privilegierte Einbürgerung nach sechs Jahren nur in absoluten Ausnahmefällen
- Doppelstaatsbürgerschaften verhindern
- Einkommensnachweis neu regeln, keine Sozialleistungen als Kriterium
- Anhebung der Deutschkenntnisse auf mindestens B2
- Extremismusverdacht soll zur Ablehnung reichen
- Verleihungsgebühren erhöhen
- Sofortige Aussetzung des sogenannten Asylprivilegs
Wer sagt was:
- „Wir sollen keine Sozialschmarotzer einbürgern, sondern Nettozahler“, sagt Luisser.
- „Es geht nicht um Kosmetik, sondern um Ursachenbekämpfung“, erklärt Geistlinger.
- „Wer das lockern will, macht es nicht aus Rechtsgründen, sondern wegen Wahlen“, so der Verfassungsjurist weiter.
Was zu tun ist:
Der Bund muss handeln. Die von Luisser geforderte Novelle könnte mittels Initiativantrag sofort in Gang gesetzt werden. Laut Experten ist sie EU-rechtskonform und verfassungsrechtlich möglich.
Wie es gemessen wurde:
Anhand konkreter Fallzahlen aus Niederösterreich, Analysen von AMS-Daten sowie Ableitungen aus dem geltenden Staatsbürgerschaftsrecht.
Wo es auffällt:
- Schulen, in denen Schüler kaum Deutsch sprechen.
- Lehrer, die mit Aggression und Überforderung kämpfen. Eltern, die ihre Kinder benachteiligt sehen.
Was als Nächstes kommt:
Luisser legt nach. Die FPÖ plant, das Thema zur bundespolitischen Priorität zu machen. Im Parlament und auf Landesebene wird sich zeigen, wer bereit ist, die Reform umzusetzen und wer blockiert.
Warum das wichtig ist:
Es geht um die Grundsatzfrage, wer Teil der österreichischen Gemeinschaft wird. Nicht aus Mitleid oder Wahltaktik, sondern auf Basis von Leistung, Integrität und Loyalität gegenüber Österreich.