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Politik

Nach Hofer-Beschimpfung: Steirischer Rapper wird von Richter „gedisst“

Redaktion
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16. Mai 2021
Sujetbild Rapper - Gangster - Pexels - Pixabay
Sujetbild Rapper - Gangster - Pexels - Pixabay
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Rap ist rhythmischer, markanter und meist schneller Sprechgesang und Teil der Hip-Hop-Szene. Markant war sie, die Instagram-Nachricht, die der Rapper Y. G. (Anm. D. Red.: Nicht zu verwechseln mit einem amerikanischen Rapper) an FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer im Spätsommer 2020 übermittelte. Der Künstler meinte in einem Anfall von spontaner verbaler Entgleisung in nicht ganz astreinem Deutsch in Richtung des freiheitlichen Chefs:

„WAS FÜR EINE H***NSOHN AUSSAGE UND SO EIN HAUFEN SCHEISSE WÄRE FAST PRÄSIDENT GEWORDEN #ISLAMHASSER #VERHETZUNG“. (Rapper Y. G.)

Auch wenn im Rap das „Dissen“ eines ungeliebten Kollegen dazu gehört, ging diese Botschaft dann doch zu weit. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer brachte eine Klage wegen Beleidigung ein. Bei der ersten Verhandlung Ende 2020 sah es lange Zeit nach einem Vergleich aus. Dies änderte sich, als der Rapper vom Richter darüber informiert wurde, dass er auch bei einem Vergleich nicht unerhebliche Kosten zu tragen habe. Daraufhin schwenkte die Stimmung beim Rapper. Er protestierte lautstark gegen die Kosten und sprach in diesem Zusammenhang auch von Erpressung. Der Vergleich war damit vom Tisch. Das Gericht verurteilte den Musiker erstinstanzlich zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 2.000 Euro und einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 4 Euro.

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Im Anschluss an diese erste Verhandlung hielt er vor dem Gerichtsgebäude eine Ansprache an rund 15 junge „Fans“. Ob sie Anhänger seiner Musik oder seiner politischen Einstellung sind, war nicht in Erfahrung zu bringen.

In einem früheren Interview: „Wo ist da die künstlerische Freiheit?“

Der Gangsta-Rapper aus der Steiermark ist kein unbeschriebenes Blatt und durfte schon gesiebte Luft geatmet haben. Ein ausführliches Portrait des Rappers, der „einen höflichen Eindruck“ macht, kann einem steirischen Blog nachgelesen werden. Wer das nicht tun möchte, dem sei gesagt, dass der Rapper in seinen Songs die Delikte „Verhetzung, Aufruf zum Terrorismus und Verherrlichung des Drogenhandels“ begangen hat und sich deshalb auch vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten musste. In einem seiner Songs jedenfalls gibt Y. G. folgende Statements zum Besten: „Ich werde im Dschihad sterben, Bruder, so war mein Traum, so soll es geschehen“ – „Zusammen, Alter, ficken wir die scheiß Amerikaner!“

Zurück zum aktuellen Prozess. Das erstinstanzliche Urteil wollte Y. G. nicht auf sich sitzen lassen. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Graz am 17. März 2021 blieb die Justiz bei ihrer Einschätzung, setzte aber das Strafmaß auf 500 Euro Entschädigung und 90 Tagessätze herab. Das Urteil ist rechtskräftig. Y. G. hat mittlerweile sowohl die Entschädigung als auch den Kostenersatz überwiesen.

Auch wenn Y. G. – ganz in „Gangster-Manier“ – wohl auch in Zukunft nicht von milieutypischen Unmutsäußerung absehen wird: Es ist davon auszugehen, dass er es sich zweimal überlegen wird, wen er so „disst“.

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