Die Verlagsgruppe „Österreich“, gegen die in Zusammenhang mit der Inseratenaffäre rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ermittelt wird, bringt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Die Hausdurchsuchungen sowie die Handyüberwachung im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seien rechtswidrig gewesen. Dies geht aus dem Akt (ON 1731) hervor, der Fass ohne Boden vorliegt.
Einen „Justiz“-Skandal sieht die Verlagsgruppe rund um Wolfgang Fellner im Vorgehen der WKStA und kündigt nicht nur eine Amtsklage, sondern auch eine „Millionen-Klage“ gegen die Republik auf Schadenersatz an, wie es Anwalt Georg Zanger formulierte. Auch Jetzt muss Justizministerin Alma Zadic (Grüne) müsse sofort Konsequenzen ziehen.
Der Eingriff dürfte nicht nicht verhältnismäßig gewesen sein, da nur „besonders schwerwiegende Gründe“ eine Hausdurchsuchung bei einer Redaktion legitimieren. Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Tageszeitung befunden, „die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und – nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention – nicht überwacht werden dürfen“, lautet der Vorwurf. Aus diesem Grund hätten die Staatsanwälte zwingend vor der Überwachung eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des OGH einholen müssen.
Und dies ist nicht fristgerecht erfolgt. Deshalb hätten die Staatsanwälte vor der Überwachung der Fellner-Handys eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des Obersten Gerichtshofs einholen müssen. Eine solche Ermächtigung sollen die Ermittler nachträglivh versuvht haben, einzuholen. Im Wortlaut heißt es dann: „Eine nachträgliche Ermächtigung NICHT erteil wird.“