Sebastian Kurz wurde heute am Oberlandesgericht freigesprochen. Der frühere ÖVP-Kanzler, der wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss verurteilt wurde, verlässt das Gericht mit einem Freispruch in der zweiten Instanz.
Die erste Instanz hatte klare Worte gefunden. Acht Monate bedingt für Kurz, sechs für seinen Vertrauten Bernhard Bonelli. Es ging um die Bestellung der ÖBAG-Aufsichtsräte. Kurz hatte behauptet, er habe damit nichts zu tun gehabt. Die Richter sahen das anders.
Jetzt hebt ein Dreiersenat das Urteil auf. Trotz klarer Chatverläufe, trotz massiver Zweifel am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen. Die Verteidigung spricht von „Unvollständigkeit“. Die Frage sei mit „Ja“ beantwortet worden.
Die Verteidiger verwiesen auf den Charakter des U-Ausschusses. Unsachlich. Politisch. Nicht objektiv. Laut Kurz seien die Fragen unterbrochen worden. Keine Zeit für klare Antworten.
Fazit und Ausblick
Das Verfahren war ein Symptom. Die politische Elite schützt sich selbst. Und am Ende gewinnt nicht die Wahrheit, sondern die Strategie. Die WKStA hatte auf eine Bestätigung des Schuldspruchs gehofft. Vergeblich. Thomas Schmid, einst Vertrauter, heute Kronzeuge gegen die ÖVP, belastete Kurz schwer. Ohne Wirkung.