Uneinigkeit bei Leerstandsabgabe: Bundesländer gespalten

Seit der Novelle zur Leerstandsabgabe im April gibt es keine einheitliche Linie in Österreich. Niederösterreich, Oberösterreich und Wien lehnen die Abgabe ab, während Burgenland und Kärnten auf unterschiedliche Regelungen hinweisen. Bereits umgesetzt ist die Abgabe in Steiermark, Tirol, Salzburg und Vorarlberg.

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Redaktion

Oberösterreich plant keine Einführung der Leerstandsabgabe. Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) argumentiert mit unklaren Auswirkungen aufgrund fehlender Daten.

Auch in Wien ist die Einführung vorerst nicht geplant, obwohl die Grünen dies fordern und die regierende SPÖ nicht abgeneigt ist. „Es braucht konkrete Spielregeln vom Bund,“ betonte der rote Rathausklub. Stattdessen wird in Wien eine Abgabe auf Zweitwohnsitze eingeführt.

Burgenland und Kärnten uneins

Im Burgenland steht die Mobilisierung von ungenutztem Bauland im Vordergrund, nicht der Wohnungsleerstand. Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) verweist auf die bereits eingeführte Baulandmobilisierungsabgabe.

In Kärnten herrscht Uneinigkeit: Während die SPÖ die Abgabe als Maßnahme für mehr leistbaren Wohnraum befürwortet, lehnt die ÖVP diese ab. Die Gespräche zur Abgabenreform seien noch am Anfang, so ein Sprecher von Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP).

Steiermark und Tirol mit Kritik

In der Steiermark gibt es bereits eine Leerstandsabgabe, die jedoch aufgrund unvollständiger Daten in einigen Gemeinden, wie Graz, nicht vollständig umgesetzt wird. Tirol erhebt seit Januar 2023 eine Abgabe, die wegen zahlreicher Ausnahmen und der Höhe (maximal 2.200 Euro jährlich) als ineffektiv kritisiert wird. Die neue Landesregierung plant eine Verschärfung der Regelung, hat jedoch datenschutzrechtliche Bedenken.

Salzburg und Vorarlberg

Salzburg ermöglicht seit Januar 2023 den Gemeinden, eine Abgabe zu erheben. Diese Regelung enthält zahlreiche Ausnahmen und basiert auf Selbstmeldungen der Eigentümer. Die Opposition vermutet bis zu 16.300 leer stehende Wohnungen und fordert höhere Abgaben. Vorarlberg hat per Januar 2024 eine Anpassung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes vorgenommen. Die Abgabe wird von den Gemeinden festgelegt und kann bis zu 2.775 Euro jährlich betragen.

Niederösterreich

Niederösterreich wird die  Möglichkeit der Leerstandsabgabe nicht nutzen (FoB berichtete). Die ÖVP Niederösterreich betont, dass sie weitere Steuern auf Eigentum ablehnt.

Fazit und Ausblick

Die Uneinigkeit der Bundesländer in Bezug auf die Leerstandsabgabe zeigt die Komplexität des Themas und die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse. Während einige Länder bereits Maßnahmen ergriffen haben, zögern andere aufgrund unklarer Auswirkungen und fehlender Daten. Die Kritik an bestehenden Regelungen deutet darauf hin, dass eine bundesweit einheitliche Lösung noch in weiter Ferne liegt.

Quelle

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