Mit 1. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Aber aufgepasst: Ab 15. November gilt bereits eine 2,5G-Regel in Österreich. All jene, die am Arbeitsort physischen Kontakt zu anderen Personen nicht ausschließen können, müssen einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis mit sich führen. Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist. Bis einschließlich 14. November können all jene, die in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis mit dabei haben, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske tragen, danach eben nicht mehr.
Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Regel am Arbeitsort nur stichprobenartig überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro. Arbeitsrechtler haben in den vergangenen Tagen Kritik an den unklaren Bestimmungen geübt, etwa ob die Unternehmen Aufzeichnungen über den Status ihrer Mitarbeiter führen müssen – was im Widerspruch zum Datenschutzgesetz stehen könnte.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ruft anlässlich des Allerheiligen-Festes zu besonderer Vorsicht auf. „Zu den Feiertagen werden wieder besonders viele Menschen und Familien zusammenkommen. In den Kirchen, Wohnzimmern und Gaststuben sowie auf den Friedhöfen des Landes wird es dabei erwartungsgemäß zu größeren Menschenansammlungen kommen. Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen rufe ich Sie dazu auf, besonders achtsam zu sein und sich bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Tragen Sie, gerade dort wo viele Menschen zusammenkommen, eine FFP2-Maske, halten Sie Abstand und achten Sie darauf, dass auch bei privaten Feiern alle Anwesenden bestmöglich getestet, geimpft und/oder genesen sind. So schützen wir nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Liebsten vor den Gefahren einer Corona-Infektion.“ (OTS)