Ein pikantes Rechtsgutachten dokumentiert das strukturelle Versagen in Wien auf dem Rücken einheimischer Patienten. Wien erhält über den Finanzausgleich zusätzliche Milliarden, weil die Mitversorgung auswärtiger Patienten systematisch eingepreist ist. Gleichzeitig verweigert die Stadt diesen Patienten per Landesgesetz den Zugang zu öffentlichen Spitälern. Das Ergebnis ist eine Zwei-Klassen-Medizin nach Wohnort, die laut Gutachten klar verfassungswidrig ist.
Follow the money: Die Bundeshauptstadt erhält in der Länderquote deutlich mehr Finanzmittel als es seinem Bevölkerungsanteil entspricht. Grundlage dieser höheren Zuweisungen ist die traditionell hohe Zahl an Gastpatienten, deren Behandlungskosten bereits im System berücksichtigt sind.
Skandal: Trotz dieser höheren finanziellen Zuweisungen weist Wien Patienten aus Niederösterreich ab, sofern keine Notfälle vorliegen. Die Ablehnung erfolgt ausschließlich aufgrund des Wohnsitzes.
Die FoB Logik:
- Ein Vertrag ist nur dann gültig, wenn Leistung und Gegenleistung übereinstimmen.
- Wien nimmt Geld aus dem gemeinsamen Topf, verweigert aber die entsprechende Leistung.
- Das heiße Gutachten belegt, dass bundesstaatliche Grundprinzipien verletzt wurden..
Die Rechtslage:
- Bundesrecht verpflichtet öffentliche Spitäler zur Aufnahme aller Sozialversicherten unabhängig vom Wohnort.
- Eine Diskriminierung nach Landesgrenzen ist gesetzlich nicht vorgesehen und unzulässig.
Wiener Sonderrecht: Wien hat mit dem Wiener Krankenanstaltengesetz eine Regelung geschaffen, die Gastpatienten ausschließt, sofern keine Notfälle vorliegen oder zusätzliche Zahlungen erfolgen.
Vertragsrahmen: Bund und Länder haben im Rahmen einer Vereinbarung bis 2028 festgelegt, dass keine zusätzliche Entschädigung für Gastpatienten über die Landesgesundheitsfonds hinaus erfolgt. Diese Regelung wurde bewusst gewählt, weil die Patientenströme bereits in den Finanzierungsmechanismen enthalten sind.
Im Detail:
- Während auf Bundesebene Patientenmobilität propagiert wird, errichtet Wien faktische Zugangshürden.
- Das Finanzierungsmodell basiert darauf, dass finanzielle Mittel dem möglichen Angebot folgen, unabhängig vom Wohnort des Patienten.
- Um Kosten zu sparen, werden Patienten als Druckmittel eingesetzt.
- Das Gutachten stellt klar, dass Benachteiligungen bei Terminvergabe oder Aufnahme allein aufgrund des Wohnsitzes rechtswidrig sind.
Schwarz auf weiß:
- Verfassungswidrigkeit: „Die in § 36 Abs 2 iVm Abs 6 Wr KAG vorgesehene Beschränkung der Aufnahme von Patienten mit Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist grundsatzgesetz- und damit verfassungswidrig.“
- Benachteiligung von Patienten: „Das Krankenanstaltenrecht des Bundes steht einer Benachteiligung inländischer Gastpatienten bei der Aufnahme in Krankenanstalten zum Zweck elektiver Behandlungen grundsätzlich entgegen.“
- Keine Extrazahlungen: „Für inländische Gastpatienten wird für die Dauer dieser Vereinbarung keine über die Abgeltung der Landesgesundheitsfonds hinausgehende Entschädigung bezahlt.“
- Pflicht der Bundesvertreter: „Wird der Entwurf eines solchen RSG vorgelegt, ist der Bundesvertreter […] verpflichtet, gegen einen solchen Beschluss wegen Verstoßes gegen die Art 15a-Vereinbarung ein Veto einzulegen.“
Absurdität: Obwohl eine gesetzliche Aufnahmepflicht besteht, müssten Patienten erst klagen, um operiert zu werden. Das System zwingt Patienten in einen Rechtsstreit bevor sie operiert werden.
Die andere Sicht: Wien beruft sich auf eine angebliche Gefährdung der eigenen Versorgung, nutzt planerische Graubereiche und suggeriert finanzielle Überlastung. Tatsächlich sind Gastpatientenströme bereits Teil der Finanzierungsformel, die Wien zusätzliche Mittel verschafft.
Was zu tun ist: Das Gutachten empfiehlt juristische Schritte einzuleiten. Abgewiesene Patienten müssten gegen den Rechtsträger der Krankenanstalt vorgehen.
Warum das wichtig ist: Unser Gesundheitssystem steht und fällt mit der Balance aus Angebot und Finanzierung. Wien nutzt die eingepreisten Patientenströme, um höhere Finanzmittel zu lukrieren, blockiert aber im Gegenzug die Behandlung jener Menschen, für die dieses Geld eigentlich bestimmt ist. Leidtragende sind Patienten aus den Bundesländern, die trotz bundesgesetzlichen Anspruchs an der Wiener Stadtgrenze abgewiesen werden. Die Causa ist ein Lehrstück über den österreichischen Föderalismus-Sumpf.
Sollte man wissen: Analyse: Wiener Asylindustrie
Quelle:
Rechtsgutachten (liegt der Redaktion vor)


