In drei Sätzen: Die österreichische Justiz debattiert am 23. März 2026 intensiv über die seit einem Jahr geltenden strengen Regeln zur Beschlagnahme digitaler Datenträger. Staatsanwälte kritisieren die detaillierten Anforderungen als unpraktikabel, während das Gesetz eigentlich sicherstellen soll, dass Ermittler durch präzise Definitionen gezielt vorgehen, anstatt auf Zufallsfunde zu setzen. In Wien und den Bundesländern zeigt sich nun, ob die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, ihre Ermittlungsmethoden an rechtsstaatliche Standards anzupassen.
Der Auslöser: Ein Jahr nach Inkrafttreten der „Datenbeschlagnahme neu“ beklagen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie die Staatsanwältevereinigung eine massive bürokratische Belastung durch das neue Regime. Sie fordern eine Reform der Bestimmungen, da die präzise Vorab-Definition von Datenkategorien den Ermittlungsalltag erheblich erschwere.
Wer sagt was:
- Elena Haslinger, Präsidentin der Staatsanwältevereinigung, warnt vor einer gefährlichen Lücke in der Beweisführung und erklärt: „Das System ist nun derart komplex und technisch kleinteilig, dass zu befürchten ist, dass wir relevantes Beweismaterial gar nicht erhalten“.
- Sie betont weiter: „An einer Reform führt kein Weg vorbei. Die Unsicherheiten sind viel zu groß, wir dürfen die Auslegung des Gesetzes nicht dem Zufall oder einzelnen Personen überlassen“.
- Das Justizministerium hingegen erteilt Forderungen nach schnellen Änderungen eine Absage und stellt klar, dass Evaluierungen „erst nach rund fünf Jahren zweckmäßig“ seien.
Das Sittenbild: Der Status quo offenbart eine tiefe Kluft zwischen dem Wunsch der Ermittler nach uneingeschränktem Datenzugriff und dem Schutz der Privatsphäre. Während Staatsanwälte die zwölfseitigen Anordnungen als Last empfinden, zwingt das Gesetz sie zur notwendigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Einzelfall, was die Qualität der Ermittlungen langfristig steigern und uferlose „Fishing Expeditions“ unterbinden könnte.
Das große Ganze: Der Verfassungsgerichtshof hatte die alte Praxis Ende 2023 aufgehoben, da die bisherige Methode, ganze Geräte ohne enge Grenzen auszuwerten, gegen Grundrechte verstieß. Die aktuelle Regelung ist somit die direkte Antwort auf höchstgerichtliche Vorgaben zum Schutz sensibler Daten.
Zwischen den Zeilen:
- Die Staatsanwaltschaft muss nun Zeitraum und Datenkategorien vorab genau begründen.
- Bei Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten entscheidet ein Rechtsschutzbeauftragter ohne Anfechtungsmöglichkeit über die Ermächtigung.
- Im Jahr 2025 wurden bereits über 3.000 Ermittlungsverfahren unter den neuen Regeln eingeleitet.
- Die Kritik der WKStA bezieht sich vor allem auf die fehlende „technische Glaskugel“ bei komplexen Verfahren.
Bei sogenannten Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Steuerberatern oder Journalisten muss aber vorher beim Rechtsschutzbeauftragten eine Ermächtigung eingeholt werden. Erteilt er diese nicht, dann war es das – die Maßnahme darf nicht durchgeführt werden. (Kurier)
Follow the money: Die wirtschaftliche Dimension zeigt sich in der „Lawine an Bürokratie“, die laut Haslinger enorme personelle Ressourcen in der Justiz bindet. Zudem führen 117 Beschwerden gegen Anordnungen im Jahr 2025 zu einem erhöhten Aufwand bei den Kontrollinstanzen.
Die andere Sicht: Das Justizministerium unter Anna Sporrer sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung. Man verweist darauf, dass die Praxis erst über einen längeren Zeitraum beobachtet werden muss, bevor fundierte Anpassungen vorgenommen werden können.
Warum das wichtig ist: Das Klagen der Ermittler über „unpraktikable“ Regeln entlarvt eine Sehnsucht nach den Zeiten, in denen ein einziger Handyfund ganze Regierungen stürzen konnte, ohne dass man vorher genau wissen musste, wonach man sucht. Wer nach einer „technischen Glaskugel“ ruft, gibt im Grunde zu, dass er sein Handwerk im digitalen Zeitalter nicht ohne die Hilfe von Generalvollmachten beherrscht. Es ist an der Zeit, dass Staatsanwälte lernen, einen Suchbegriff präzise zu setzen, anstatt den Kurier als Megafon für ihre Bequemlichkeit zu missbrauchen.
Quellen: kurier.at
