In drei Sätzen: Die Bundesregierung hat diese Woche das Abkommen mit der Republik Usbekistan über Visumfreiheit für Inhaber biometrischer Diplomatenpässe genehmigt. Es erlaubt visumfreie Einreise für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Das Abkommen tritt jedoch nur in Kraft, wenn die Migrations- und Mobilitätspartnerschaft gleichzeitig oder bereits gilt.
Der Auslöser: Bundesministerin Beate Meinl-Reisinger legte dem Ministerrat den Vortrag vor. Sie beantragte im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres die Genehmigung des Abkommens, die Ermächtigung zur Unterzeichnung und die Notifizierung. Der Ministerrat hat dies am 29. April 2026 abgenickt.
Wer sagt was: Beate Meinl-Reisinger betont, dass solche Partnerschaften „die Rahmenbedingungen schaffen, um rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent umzusetzen“.
Das Sittenbild: Während normale Österreicher und gewöhnliche Reisepässe strengen Visaregeln unterliegen, erhalten Diplomaten aus Usbekistan ein Sonderprivileg. Das Abkommen ist eng mit dem größeren Migrations- und Mobilitätspakt verknüpft. Das wirkt wie typische Elite-Diplomatie, die mit einem autoritären Regime paktiert, während das System gleichzeitig harte Asylpolitik verspricht.
Make Usbekistan great again: Die usbekische Community in Österreich ist winzig.
- Laut offizieller BMI-Niederlassungs- und Aufenthaltsstatistik hatten im Jänner 2026 exakt 641 Personen aus Usbekistan einen gültigen Aufenthaltstitel.
- Die Gesamtzahl registrierter usbekischer Staatsbürger liegt bei rund 900 Personen.
- Im gesamten Jahr 2025 wurden gerade einmal 40 Asylanträge von Usbeken gestellt.
- Über die letzten zehn Jahre hinweg gab es keinen nennenswerten Zuzug aus diesem zentralasiatischen Land, weder bei Asyl noch bei legaler Niederlassung.
- Trotzdem schließt die Bundesregierung jetzt ein großes Migrations- und Mobilitätsabkommen plus Diplomaten-Visafreiheit mit Taschkent ab.
Das große Ganze: Dieses Diplomatenabkommen ist die Begleitmaßnahme zum eigentlichen Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Usbekistan. Es dient der Vorbereitung engerer Zusammenarbeit bei Abschiebungen, Grenzschutz und legaler Mobilität von Fachkräften und Studenten.
Zwischen den Zeilen:
- Die Visumfreiheit gilt ausschließlich für biometrische Diplomatenpässe und nicht für gewöhnliche Reisepässe.
- Für akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und Inhaber von Dienstpässen bleibt die Visumpflicht bestehen.
- Beide Staaten können Personen, die die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder nationale Sicherheit gefährden, die Einreise verweigern oder den Aufenthalt verkürzen.
Warum das wichtig ist: Das System schafft wieder einmal Sonderwege für Diplomaten aus einem autoritären Land, während es dem eigenen Volk weiter Sparen und Grenzprobleme predigt. Typisch für die Eliten in Wien, die lieber mit fernen Regimen dealn, statt echte Kontrolle durchzusetzen.
Quellen:

