Hattmannsdorfers Ministerium: Knapp 600 Beamte im Home-Office

Auf einen Blick: Die FPÖ-Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik wollte wissen, wie es um die Arbeitsmoral und IT-Sicherheit im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) steht. ÖVP-Minister Wolfgang Hattmannsdorfer liefert nun die Details zur Telearbeit: Knapp 600 Mitarbeiter nutzen die Arbeit von zu Hause aus, wobei das Wochenende gerne mit Home Office beginnt.

Im Personalplan 2026 sind für das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus 2.152 Planstellen (Vollbeschäftigtenäquivalente = VBÄ) vorgesehen. Der tatsächliche Personalstand lag Ende 2024 bei 1.813 VBÄ.

Die wichtigsten Fakten

  • Das Volumen: Zum 1. September 2025 standen in der Zentralleitung 579 Vereinbarungen, plus 20 Nachzügler (meist neue Mitarbeiter oder Rückkehrer). Nachgeordnete Stellen und kurzfristige Tage fehlen in der Statistik.
  • 987 Tage pro Woche: 579 Personen haben 987 wöchentliche Telearbeitstage festgeschrieben. Freitag führt mit 336, Montag folgt mit 220; Dienstag und Mittwoch sind Restposten.
WochentagTage
Montag220
Dienstag107
Mittwoch118
Donnerstag206
Freitag336
  • Zwei-Tage-Regel mit Hintertür: Maximal zwei Tage pro Fünftagewoche, nur tageweise. Ein dritter Tag nur bei Krankheit, Pflege oder „besonders berücksichtigungswürdigem Grund“. Überwiegend oder nur von zu Hause arbeitet laut Ministerium niemand.
  • Nur Wohnung, kein Coworking: Erlaubt ist nur die Wohnung – eigene, Zweitwohnsitz oder bei Angehörigen. Coworking und Ausland: ausgeschlossen bzw. null Anträge.
  • Kabinett bleibt im Haus: Keine Sonderregeln, keine Anträge, keine bekannten Tage ohne Präsenz. Leere Abteilungen: „nicht bekannt“.
  • Kontrolle auf Zuruf: Aufsicht haben die Vorgesetzten, den Rest sollen Mitarbeitergespräche klären. Pflichtverletzungen, Widerrufe und Reisekosten vom Zweitwohnsitz: keine bzw. „nicht bekannt“.
  • IT mit Lücke: Private Geräte verboten, 2FA flächendeckend, keine Extra-Hardwarekosten. USB-Ports bleiben offen.
  • Überstunden: Im Homeoffice erlaubt, weil der Dienstplan gilt. Eine Auswertung sei „verwaltungsökonomisch“ nicht machbar.

Fragesteller und Fragen

Lisa Schuch-Gubik (FPÖ) brachte die Anfrage 6671/J ein, die von Minister Wolfgang Hattmannsdorfer mit 6064/AB beantwortet wurde. Die Kernfragen lauteten:

  • Mit wie vielen Mitarbeitern Ihres Ressorts sowie der nachgeordneten Dienststellen besteht eine aufrechte Vereinbarung zur Erbringung von Telearbeit?
  • Wie setzt Ihr Ressort die zentrale Empfehlung des Rechnungshofes konkret um, das „erforderliche Maß an persönlicher Anwesenheit“ sicherzustellen?
  • Wurden Mitarbeitern, die ihre Telearbeit an einem anderen Ort als ihrem Hauptwohnsitz verrichteten, Reisekosten oder Spesen erstattet?
  • In wie vielen Fällen wurde seit April 2025 eine Telearbeitsvereinbarung aufgrund von Pflichtverletzungen oder unzureichendem Arbeitserfolg widerrufen?
  • Wie verteilen sich die seit April 2025 konsumierten Telearbeitstage statistisch auf die einzelnen Wochentage?
  • Welche IT-Sicherheitsvorkehrungen existieren grundsätzlich für Mitarbeiter an Telearbeitstagen?

Was fehlt: Der Minister verweigert detaillierte Auswertungen zu sogenannten „Fenstertagen“ sowie zu den Kosten von Überstunden im Home-Office. Die Begründung: Eine solche Analyse wäre aus „verwaltungsökonomischen Gründen“ nicht zumutbar, da man dafür sämtliche Zeitaufzeichnungen händisch prüfen müsste.

Zwischen den Zeilen: Während das Ministerium betont, dass die Dienstaufsicht durch die Vorgesetzten auch im Home-Office gewahrt bleibt, sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache. Dass ausgerechnet der Freitag der absolute Spitzenreiter bei den Telearbeitstagen ist, lässt tief blicken, wie die „Work-Life-Balance“ im Staatsdienst interpretiert wird.

Wenn am Freitag 336 Beamte von zu Hause aus arbeiten, weiß man in Österreich genau, wie spät es geschlagen hat.

Frank sagt: