Bei der heutigen Verhandlung wollte das Verwaltungsgericht Wien mögliche Rechtsverletzungen von Polizisten im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Ex-BVT-Mann Egisto Ott klären. Aus Angst vor einem kritischen Artikel versuchte das Innenministerium mehrmals bei der Richterin zu intervenieren.
Verhandlung am Verwaltungsgericht Wien
„Es geht um eine Beschwerde gegen Polizeibeamte. Diese sollen im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Ex-BVT-Mann Egisto Ott dessen Frau „äußerst aggressiv und fragwürdig“ behandelt haben. So lautet jedenfalls der Vorwurf von Ott.“
Angst vor Prozessberichterstattung
„Die Polizeibeamten sehen das ganz anders. Sie werden von Jürgen J. aus dem Innenministerium (BMI) vertreten. Dieser macht zu Beginn den Eindruck, als wolle er den Spieß umdrehen und Ott belasten. Dabei wählt der Nehammer-Mann zweifelhafte Methoden. So zieht er die zuerst vorgeladenen unbeteiligten Zeugen, zwei Nachbarn von Ott, in Zweifel. Er unterstellt ihnen Absprachen. Das BMI gehe von einer Beeinfluss der zwei Zeugen durch den Ex-BVT-Mann bzw. seine Frau aus. Ott-Anwalt Sackmann, der J. gegenübersitzt, ruft diesem deshalb sarkastisch zu: „Die große Verschwörung“. Interessant ist die Strategie des Nehammer-Vertreters auch deshalb, weil sich die Polizeibeamten vor ihrer Ladung mit J. selbst absprechen – ein legaler Vorgang.
Dann kommt es zum ersten Eklat: Die Hausspitze des BMI sieht sich offensichtlich von einem ZackZack-Tweet brüskiert. J. verlangt deshalb den Ausschluss des einzigen Medienvertreters aus dem Gerichtssaal. Mit „Leaks“, wohlgemerkt im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung, würde der anwesende ZackZack-Reporter die „öffentliche Ordnung gefährden“. Die Richterin will von J. wissen: „Wo sehen sie die öffentliche Ordnung gefährdet?“ Als der Nehammer-Mann den Tweet vorzeigt, entgegnet sie ihm: „Das ist halt einfach Prozessberichterstattung.“
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