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BMI-Berater im Fokus: Beratungsflut und fragwürdige Ausgaben

Jahr für Jahr werden umfangreiche Beraterverträge im Innenministerium vergeben, deren Notwendigkeit zunehmend von der Opposition in Frage gestellt wird. Doch eine umfassende Prüfung dieser Aufträge fehlt bis heute. Die Anfragenbeantwortungen des BMI wirken oft undurchsichtig, schwer verständlich und lassen viele Fragen offen. Ein erster Einblick durch FoB.

Alexander Surowiec
1. September 2024
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Von 2019 bis 2024 hat der FPÖ-Abgeordnete Michael Schnedlitz quartalsweise die Kosten für externe Berater in allen Ministerien abgefragt. Dabei rückte besonders das Innenministerium ins Zentrum der Aufmerksamkeit: In den letzten fünf Jahren wurde eine regelrechte Flut an Beraterverträgen vergeben, deren Notwendigkeit und Zweck zunehmend kritisch hinterfragt werden.

Inhalt anklicken
Beratungsflut und KostenBeratungswut und KostenexplosionSupervision im Bereich KinderpornographieTransparente IntransparenzAuftragswert unter 100.000 EuroEine Frage der OptikUnklare AbrechnungsmodelleFazit und AusblickExterne Berater mit MehrfachnennungenExterne BMI-Berater im ÜberblickQuellen

Beratungsflut und Kosten

Aus 17 parlamentarischen Anfragen und den teils ausweichenden Antworten der Innenminister Karl Nehammer und Gerhard Karner (beide ÖVP) geht hervor, dass 113 externe Dienstleister engagiert wurden. Besonders pikant: 18 dieser Firmen tauchen insgesamt 49-mal in den Auftragslisten auf – ein regelrechter Berater-Marathon. Zieht man die Mehrfachbeauftragungen ab, so bleiben 82 unterschiedliche Berater und Unternehmen als externe Diestleister des BMI über.

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Beratungswut und Kostenexplosion

Besonders die Ausgaben für Beratungen im Rahmen des Krisenmanagements, während der COVID-19-Pandemie werfen Fragen auf. So erhielt die GPK public GmbH über 97.000 Euro für die „begleitende Evaluierung und Optimierung des Krisenmanagements“ des Innenministeriums. Solche Ausgaben geraten zunehmend in die Kritik, da unklar bleibt, ob diese Investitionen tatsächlich gerechtfertigt sind.

So wurden etwa der Platinus Consulting GmbH für Beratungsleistungen im Bereich des Projektmanagements knapp 92.400 Euro zugesprochen. Das Unternehmen wurde beauftragt, das Interoperabilitätsprogramm zu unterstützen. Diese Entscheidung fiel, da es als notwendig erachtet wurde, einen erfahrenen externen Experten für die erstmalige Durchführung eines solchen Programms im Innenministerium hinzuzuziehen, um ein umfassendes Assessment durchzuführen und daraus Optimierungsmaßnahmen abzuleiten. Das Innenministerium verfügt in diesem speziellen Bereich nicht über das erforderliche Fachwissen.

Supervision im Bereich Kinderpornographie

Nachvollziehbar erscheint beispielsweise eine Vergabe eines Auftrags an Dr. Alexander Knoll. Die Arbeit im Bereich Kinderpornographie und Sexualstraftaten, insbesondere gegen Kleinkinder, ist für die Mitarbeiter des Innenministeriums sehr belastend. Das BMI reagierte darauf mit der Einführung von Supervision, die den betroffenen Mitarbeitern psychologische Unterstützung bieten soll. Diese Maßnahme geht auf einen Erlass vom September 2017 zurück, der allen Mitarbeitern des Ministeriums das Recht auf Supervision zusichert.

Transparente Intransparenz

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlende Transparenz bei der Vergabe der Aufträge. Viele Projekte oder Studien zu sicherheitspolitischen Themen verursachen hohe Kosten, deren Nutzen jedoch schwer nachvollziehbar ist. Bemerkenswert ist, dass die Auftragsvolumina oft knapp unter 100.000 Euro liegen – eine Grenze, die eine EU-weite Ausschreibung erfordern würde.

Auftragswert unter 100.000 Euro

Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge, wie Liefer-, Dienstleistungs-, Bauaufträge sowie Wettbewerbe, gemäß dem Bundesvergabegesetz. Es gibt zehn verschiedene Vergabeverfahren, deren Wahl von Art und Umfang des Auftrags abhängt. Eine Direktvergabe ist nur zulässig, wenn der Auftragswert unter 100.000 Euro liegt. Je nach Wert des Auftrags unterscheidet man zwischen Unter- und Oberschwellenverfahren. Aufträge über den Schwellenwerten müssen EU-weit ausgeschrieben und seit Oktober 2018 elektronisch abgewickelt werden.

Eine Frage der Optik

Besonders auffällig sind die hohen Kosten bei wenigen Aufträgen. So beispielsweise bei der Lighthouse GmbH: Mit acht Aufträgen summieren sich die Kosten auf vergleichsweise moderate 61.432,94 Euro. Dagegen kosteten drei Aufträge der GPK public GmbH stolze 126.000 Euro. Hier drängt sich die Frage auf, ob alle Leistungen angemessen abgerechnet wurden.

Unklare Abrechnungsmodelle

Die Abrechnungsmodelle vieler externen Dienstleister sind undurchsichtig. So wird bei Mag. Robert Stein ein Stundenabrechnungssatz von 85 Euro angegeben, jedoch fehlt eine klare Gesamtabrechnung.

Ähnlich unklar ist die Situation bei der Platinus Consulting GmbH & CoKG, deren Rechnungen teils noch offen waren zum Zeitpunkt der jeweiligen Beantwortung. Solche Unklarheiten schüren Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abrechnungen.

Fazit und Ausblick

Das Innenministerium beantwortet zwar parlamentarische Anfragen, doch von echter Transparenz ist man weit entfernt. Besonders kritisch sind die hohen Kosten bei wenigen Aufträgen, unbezahlte Rechnungen, die in späteren Anfragen nicht mehr thematisiert werden, und unklare Abrechnungsmodelle. Eine genaue Überprüfung dieser Punkte ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Ausgaben gerechtfertigt sind und keine Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Insgesamt zeigt sich ein Bild von einem Innenministerium, das auf externe Beratung und Unterstützung in einem Maße setzt, das selbst für seine Verhältnisse außergewöhnlich erscheint. Die Frage bleibt, ob die daraus resultierenden Ergebnisse den hohen finanziellen Aufwand rechtfertigen oder ob hier nicht eine Reform in der Vergabepraxis dringend notwendig ist. Wir werden die kommenden Wochen nützen und sich das eine oder andere Projekt näher ansehen.

Externe Berater mit Mehrfachnennungen

  1. Lighthouse GmbH – 8-mal
  2. Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH – 4-mal
  3. GPK public GmbH – 3-mal
  4. PH-7 OG – 3-mal
  5. Ursula Palle-Futschik MSc – ubmc Unternehmensberatung – 3-mal
  6. Andrej Grabowski – Grabowski Medientraining – 2-mal
  7. Gerin Druck GmbH – 2-mal
  8. Prof. Dr. Gunther Gruber, Senatspräsident des VwGH i.R. – 2-mal
  9. Ikp Vorarlberg GmbH – 2-mal
  10. Ludwig Boltzmann Gesellschaft – 2-mal
  11. Martin Huemer – 2-mal
  12. Robert Stein – 2-mal
  13. MAKAM Research GmbH – 2-mal
  14. Kornelia Bauer – 2-mal
  15. OGM Gesellschaft für Marketing GmbH – 2-mal
  16. Platinus Consulting GmbH & CoKG – 2-mal
  17. Russmedia GmbH – 2-mal
  18. SN Coaching – 2-mal

Externe BMI-Berater im Überblick

  1. Adamek & Adamek Aviation and Management Consulting OG
  2. Andreas Zembaty
  3. Andrej Grabowski – Grabowski Medientraining
  4. APA – Austria Presse Agentur
  5. Art Media
  6. BBDO Group Kreativagenturen GmbH
  7. Bietergemeinschaft Prof.in Dr.in med. univ. Kathrin Yen, Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg, Univ.-Prof. Mag. DDr. Martin Grassberger
  8. Bundesanstalt KZ Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial
  9. Bundessportakademie Wien
  10. Clavis Kommunikationsberatung GmbH
  11. Complexity Science Hub Vienna
  12. DI Dr. Hermann Bühler GmbH
  13. Die Umsetzer GmbH
  14. Dipl. Ing. Stefan Schauer
  15. Dr. Alexander Knoll
  16. Dr. Dr. Susanne Glantschnig
  17. Dr. Elisabeth Wagner
  18. DwH GmbH
  19. Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H
  20. EssenceMediaCom Austria GmbH
  21. Fachhochschule St. Pölten ForschungsGmbH
  22. Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz
  23. FH Campus Wien Academy GmbH
  24. FH Campus Wien Forschungs- und Entwicklungs GmbH
  25. Gallup International GmbH
  26. Gerhard Rauscher
  27. Gerin Druck GmbH
  28. Gesellschaft für Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologische Forschung e.V.
  29. GPK public GmbH
  30. H. S. Transcultural Campaigning GmbH
  31. HANNIG CONSULTING Konrad Hannig, MA, MBA, MSc
  32. Hanse Knödler Fotodesign
  33. Hauswirth Immobilienbewertung
  34. Heid & Partner Rechtsanwälte GmbH
  35. Hill Promotion GmbH
  36. Hon. Prof. Dr. Gunther Gruber, Senatspräsident des VwGH i.R.
  37. I.Q.-M. Institut für qualitative Marktbearbeitung GmbH
  38. ICG Integrated Consulting Group
  39. IFES – Institut für empirische Sozialforschung GmbH
  40. Ikp Vorarlberg GmbH
  41. Institut für Höhere Studien (IHS)
  42. Internationaler Gemeinnütziger Motorsportverein Salzburgring
  43. IPA Akademie
  44. Jenoptik Robot GmbH
  45. Johannes Krämer
  46. Lighthouse GmbH
  47. Ludwig Boltzmann Gesellschaft
  48. Mag. Martin Huemer
  49. Mag. Martin Latzenhofer
  50. Mag. Robert Stein
  51. MAKAM Research GmbH
  52. Mar Adentro e.U.
  53. Martin Johler
  54. Messe Dornbirn GmbH
  55. MMag. Kornelia Bauer
  56. Mountainmaster e.U
  57. OGM Gesellschaft für Marketing GmbH
  58. Oliver Klinger
  59. Petermann-Ess Andrea Sabine
  60. PH-7 OG
  61. Pia Gruber, MSc
  62. Platinus Consulting GmbH & CoKG
  63. Prof. Dr. Peter Neumann
  64. Progress Vorarlberg Werbe GmbH
  65. QUADRIS Consulting GmbH
  66. RA Mag. Iur. Joachim J. Janezic, Meng
  67. ReqPOOL GmbH
  68. Russmedia GmbH
  69. SAS Institute Software GmbH
  70. Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
  71. SKOUZ (quarterloop GmbH)
  72. SN Coaching
  73. SORA Institut
  74. Synthesis Forschung GmbH
  75. Tantum Bonum Team GmbH
  76. umundauf.at (Social Media Agentur)
  77. United Synergies – Die Medien- und Informationsagentur GmbH
  78. Universität Innsbruck
  79. URprior GmbH – Dipl. Ing. Hannes Brandl
  80. Ursula Palle-Futschik MSc – ubmc Unternehmensberatung
  81. Vidit Austria Verkehrsüberwachungsanlagen Handels GmbH
  82. Zentrum für Sozialforschung und Wissenschaftsdidaktik (ZSW)

Quellen

Abteilung I/A/4 (Psychologischer Dienst)

WKO Vergabenverfahren

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres (BMI) zu 1459/J

1460/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q2 2020 (BMI) zu 2606/J

2629/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q3 2020 (BMI) zu 3493/J

3519/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q4 2020 (BMI) zu 5847/J

5813/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q1 2021 (BMI) zu 5942/J

5944/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q2 2021 (BMI) zu 6974/J

6959/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q3 2021 (BMI) zu 8150/J

7984/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q4 2021 (BMI) zu 9071/J

8849/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q1 2022 (BMI) zu 10375/J

10050/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q2 2022 (BMI) zu 11334/J

11034/AB

externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q3 2022 (BMI) zu 12410/J

12008/AB

Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q4 2022 (BMI) zu 13369/J

13023/AB

Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q1 2023 (BMI) zu 14664/J

14225/AB

Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q3 2023 (BMI) zu 16305/J

15773/AB

Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q2 2023 (BMI) zu 16354/J

15778/AB

Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q4 2023 (BMI) zu 17244/J

16829/AB

Externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q1 2024 (BMI) zu 18355/J

17828/AB

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