Gestern beschloss die Bundesregierung den von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) vorgelegten Antrag für die Einbringung einer Gesetzesänderung im Heeresgebührengesetz (HGG) 2001. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Verankerung der einheitlichen „Einsatzbesoldung für Anspruchsberechtigte nach dem HGG 2001“.
Als weitere Maßnahmen wurde im Jahr 2020 das Programm „Mein Dienst für Österreich“ beim Bundesheer eingeführt. Dabei soll mit Hilfe einer „Freiwilligenprämie“ die Anzahl an freiwilligen Meldungen zu Milizübungen erhöht werden. Im Rahmen des Maßnahmenpaketes sollen Soldaten, die eine freiwilligen Meldung zu Milizübungen abgegeben haben und die während des Grundwehrdienstes eine Milizkaderausbildung beginnen, zusätzlich eine “Kaderausbildungsprämie” erhalten.