Im Burgenland gibt es keine Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Spitälern. Die Landesregierung begründet dies mit dem notwendigen Schutz der Privatsphäre, der aufgrund der baulichen und ländlichen Strukturen der Krankenhäuser nicht gewährleistet werden kann. Externe Ärzte dürfen ebenfalls keine Abbrüche durchführen. Die Versorgung wird jedoch durch die Nähe zu Wien und Graz als gesichert angesehen. Medizinisch notwendige Abbrüche finden in Landeskliniken statt.
Ärzte können nicht verpflichtet werden
Ärzte können gesetzlich nicht zu Abbrüchen verpflichtet werden, sondern müssen sich freiwillig dazu bereit erklären. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) spricht sich für eine österreichweite Lösung aus und betont die Notwendigkeit, finanzielle Hürden für betroffene Frauen abzubauen.
Rote Debatte zu Abtreibungen
Die SPÖ fordert auf Bundesebene Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Spitälern. Die Situation im SPÖ-geführten Burgenland wird als problematisch angesehen. Eva-Maria Holzleitner, die Frauenvorsitzende, sieht die Notwendigkeit einer bundesweiten Regelung und appelliert auch an Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.